Garantie, Gewährleistung und AppleCare – die kleinen aber feinen Unterschiede.

Alle Hardwareprodukte von Apple werden standardmäßig mit einem Jahr Herstellergarantie und 90 Tagen kostenlosem Telefonsupport durch den Hersteller ausgeliefert. Dies geschieht unabhängig von der gesetzlichen Händlergewährleistung, die zwei Jahre lang ab Kaufdatum in Anspruch genommen werden kann. In meinem Artikel auf Mac@Biz erkläre ich Ihnen die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Herstellergarantie und nehme Bezug auf die Vorteile eines AppleCare Protection Plans, damit Sie künftig in der Lage sind, Ihre Apple-Investition optimal zu schützen. Der Unterschied zwischen der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung gilt grundsätzlich auch für alle anderen neuen Artikel, die in Deutschland erworben werden können.

5 Gedanken zu „Garantie, Gewährleistung und AppleCare – die kleinen aber feinen Unterschiede.

  1. Kennt sich jemand mit der Reklame in Verbindung mit einer Gewährleistung aus? Konkret: Wenn ein Onlineshop für Schulranzen eine Ware in Verbindung mit einer dreijährigen Gewährleistung annonciert, ohne in der Werbung den Konsumenten auf seine gesetzlichen Rechte aufmerksam zu machen und die Bedingungen der Gewährleistung darzustellen, verstößt diese Werbung dann gegen das Gesetz? Muss es also ein Internetverkäufer unterlassen, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten zu werben?

  2. Das ist schon ziemlich speziell, da würde ich mal einen Anwalt fragen. Kann ich leider nichts zu sagen, weil mir so ein Fall noch nie untergekommen ist.

  3. ich habe einen iMac 9,1 24 Zoll (oder so ähnlich). Diesen Mac gab es nur relativ kurz.
    Im August wird er zwei Jahre. Seid diesem Sommer habe ich auf meinen Display Einbrennungen. Dies hinterlässt unschöne Artefakte auf dem Display.
    Nachdem ich etwas gesucht habe, habe ich herausfinden können, dass es mehrere Leute mit diesem Problem bei genau diesem iMac gibt.
    Da bei ihnen noch die Garantie aktuell war konnte sie sich das Display einfach austauschen lassen.
    Bei Nachfrage im Gravis Store teilte man mir mit, dass soetwas nicht unter die Gewährleistung fallen würde (glaube Display Sachen allgemein nicht, bin mir aber nicht mehr sicher). Der nette Mitarbeiter gab mir als einzige Hoffnung hier einen Kulanzantrag an Mac zu stellen.
    Leider konnte ich diesen nirgends finden und konnte auch niemanden finden, anden ich mich wenden konnte.

    Hast du hier vielleicht eine Idee, wo ich diesen Antrag finden kann? Sind Display-Schäden, die offensichtlich Hersteller-bedingt sind wirklich nicht mit der Gewährleistung abgedeckt?

  4. Verstoß gegen $477 Abs. 1 Satz BGB->Ein Garantiegeber (egal ob Händler oder Hersteller) MUSS über die gesetzlichen Ansprüche aufklären.
    Das ist, was man Apple angekreidet hat (nicht, dass ich irgendwo von einem Elektrogerätehersteller/-hänlder oder sonstwem, der eine Garantie gegeben hat, je erklärt bekam, was die gesetzliche Gewährleistung mitbringt XD).

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