Wenn heute über Sicherheitspolitik, Bundeswehr und internationale Verpflichtungen gesprochen wird, geschieht das meist im Modus der Gegenwart: Zahlen, Bedrohungslagen, Bündnisfähigkeit. Selten jedoch wird gefragt, auf welchem rechtlichen Fundament all das eigentlich steht. Dabei existiert ein Vertrag, der genau dieses Fundament bildet – und der dennoch kaum noch im öffentlichen Bewusstsein verankert ist: der Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Viele kennen ihn dem Namen nach. Wenige wissen, was genau darin geregelt wurde. Noch weniger beschäftigen sich mit der Frage, welche Bedeutung diese Vereinbarungen heute noch haben – mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung, in einer Welt, die sich politisch, militärisch und gesellschaftlich grundlegend verändert hat.



