Regelbasierte Weltordnung und Völkerrecht: Zwischen Anspruch, Realität und Rechtsbruch

Seit Jahren fällt mir schon auf, wie häufig in Politik und Medien von einer „regelbasierten Weltordnung“ gesprochen wird. Durch die aktuelle Auseinandersetzung der USA mit Venezuela rückt dieses Thema wieder in den Vordergrund. Früher kam dieser Begriff kaum vor, heute wirkt er fast wie ein Standard-Reflex: Wenn irgendwo etwas passiert, heißt es schnell, man müsse „die Regeln verteidigen“. Gleichzeitig habe ich den Eindruck gewonnen, dass dieselben Akteure, die besonders oft auf diese Regeln verweisen, sich im Zweifel selbst nicht mehr konsequent daran gebunden fühlen. Genau dieser Widerspruch hat mich stutzig gemacht.

Hinzu kommt: Je häufiger man solche Begriffe hört, desto schwammiger wirken sie. „Regelbasiert“ klingt klar, bleibt aber oft unkonkret. Und „Völkerrecht“ wird gern wie ein moralisches Gütesiegel benutzt, obwohl es eigentlich ein rechtliches Gerüst ist – mit Bedingungen, Grenzen und auch Lücken. Ich habe deshalb beschlossen, das Thema einmal sauber aufzudröseln. Nicht als Jurist, sondern als jemand, der verstehen will, was diese Ordnung im Kern einmal war – und worin ihre eigentliche Stärke lag.


Gesellschaftsthemen der Gegenwart

Aktuelle News zum Völkerrecht

06.01.2026: In einer ungewöhnlich scharfen Wortmeldung vor dem UN Security Council hat der US-Ökonom Jeffrey Sachs die Venezuela-Debatte auf eine grundsätzliche Ebene gehoben. Sachs beschrieb die Krise nicht als Frage einzelner politischer Akteure, sondern als Belastungsprobe für das internationale Recht selbst. Er verwies auf jahrzehntelange US-Interventionen, stellte die Rechtmäßigkeit von Sanktionen und Gewaltanwendung infrage und warnte eindringlich vor den Folgen eines Erodierens der UN-Regeln – insbesondere in einer Zeit nuklearer Abschreckung. Bereits vor einigen Wochen hatte Sachs ähnliche Warnungen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz formuliert, in dem ebenfalls mögliche Rechtsbrüche thematisiert wurden.


Venezuela Meeting At UNSC: Jeffrey Sachs Dares UN To Stand Up | Hindustan Times

05.01.2026: Nach dem umstrittenen US-Militäreinsatz in Venezuela mit der Festnahme von Präsident Nicolás Maduro und seiner Überführung in die USA sorgt die internationale und besonders die deutsche Debatte über die Bewertung des Vorgehens für Spannungen. Während US-Präsident Trump den Einsatz als Erfolg im Kampf gegen Drogenkartelle und zur Stabilisierung des Landes darstellt, betonen Kritiker, dass ein solcher militärischer Schlag völkerrechtswidrig sei. Die Tagesschau titelt: „Merz muss klar Stellung beziehen“. In Berlin dringt die Bundesregierung auf eine rationale, politische Lösung und die Einhaltung internationaler Rechtsnormen, während verschiedene Parteien und Akteure unterschiedlich auf das Vorgehen reagieren und eine breite Diskussion über die Rolle Deutschlands sowie die Zukunft Venezuelas fordern.


Die Grundidee nach den Weltkriegen: Ordnung durch Regeln, nicht durch Emotion

Wenn man verstehen will, warum es überhaupt so etwas wie Völkerrecht und internationale Institutionen gibt, muss man gedanklich zurückgehen. Nach den Erfahrungen zweier Weltkriege war vielen Staaten klar: Wenn internationale Politik allein nach Macht, Emotion und Vergeltung funktioniert, endet das regelmäßig im Desaster. Man brauchte also etwas, das Konflikte einhegt – nicht indem es Menschen „besser“ macht, sondern indem es Staaten begrenzt.

Genau hier liegt ein wichtiger Punkt: Die klassische internationale Ordnung war nicht als moralischer Wettbewerb gedacht, wer der „Gute“ ist. Sie war im Kern ein pragmatisches System zur Schadensbegrenzung. Staaten bleiben Staaten, mit Interessen, Rivalitäten und Machtspielen. Aber sie sollen diese Konflikte innerhalb eines Rahmens austragen, der Eskalation erschwert. Das ist weniger heroisch, aber deutlich stabiler.

Verträge als Fundament: Verbindlichkeit entsteht nicht durch schöne Worte

Die Stabilität dieser Ordnung beruht vor allem auf internationalen Verträgen. Das klingt trocken, ist aber der entscheidende Unterschied zwischen einer gefühlten Ordnung und einer rechtlichen Ordnung. Ein Vertrag ist unbequem, weil er Erwartungen konkret macht. Er bindet, auch wenn es später unpraktisch wird. Genau das ist sein Sinn.

In der Praxis heißt das: Staaten einigen sich auf Regeln, akzeptieren sie freiwillig und schaffen damit Berechenbarkeit. Das ist die eigentliche Währung einer internationalen Ordnung: nicht Sympathie, nicht moralische Überlegenheit, sondern Verlässlichkeit. Wenn ich als Staat weiß, dass der andere Staat sich an Abmachungen hält, kann ich planen, deeskalieren, verhandeln. Wenn ich damit nicht mehr rechnen kann, wird jedes Verhalten zur Wette – und Wetten sind ein schlechter Ersatz für Recht.

Warum das so „altmodisch“ wirkt – und gerade deshalb so wichtig ist

Diese Vertragslogik wirkt heute fast altmodisch, weil sie nicht nach Schlagzeile klingt. Sie ist langsam, bürokratisch, oft unerquicklich. Man muss verhandeln, Kompromisse akzeptieren, manchmal auch Dinge schlucken, die man eigentlich ablehnt. Aber genau so wurde internationale Stabilität traditionell hergestellt: nicht durch moralische Erklärungen, sondern durch harte, klare Absprachen.

Eine „Ordnung“ ist nämlich erst dann eine Ordnung, wenn sie gerade in schwierigen Momenten gilt. Wenn Regeln nur gelten, solange sie bequem sind, sind es keine Regeln, sondern situative Argumente. Und sobald andere Akteure das bemerken, verschiebt sich die gesamte Logik:

Dann wird nicht mehr gefragt „Was ist vereinbart?“, sondern „Was kann ich mir erlauben?“.

Die Vereinten Nationen: kein Weltstaat, aber ein gemeinsamer Bezugspunkt

In diese Nachkriegslogik gehört auch die Rolle der Vereinten Nationen. Viele erwarten von den UN eine Art weltweite Regierung. Das sind sie nicht. Die UN sind eher ein Rahmen, in dem Staaten miteinander sprechen, Regeln formulieren und – idealerweise – Konflikte kontrolliert bearbeiten. Sie ersetzen nicht nationale Interessen, sie zwingen Staaten nicht automatisch zur Vernunft. Aber sie schaffen etwas, das ohne sie fast immer fehlt: einen gemeinsamen Bezugspunkt.

Wichtig ist dabei: Die UN sind nicht „gut“, weil sie moralisch überlegen wären, sondern weil sie Verfahren anbieten. Verfahren sind oft unromantisch, aber sie sind der Kern von Recht. Wo Verfahren fehlen, entscheidet am Ende Macht. Und selbst wenn Verfahren manchmal blockiert werden, bleibt die Idee entscheidend: Konflikte sollen nicht durch spontanes Zuschlagen gelöst werden, sondern durch legitimierte Prozesse.

Sicherheitsrat, Vetorecht und Realität: Warum die Konstruktion trotzdem Sinn ergibt

Der Sicherheitsrat der UN ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompromisshaft diese Ordnung gebaut ist. Das Vetorecht der ständigen Mitglieder wirkt aus heutiger Sicht ungerecht. Es ist aber historisch auch ein Realitätszugeständnis: Ohne die großen Mächte hätte man nach dem Zweiten Weltkrieg kein System geschaffen, dem sie überhaupt beitreten. Man hat also eine Konstruktion gewählt, die nicht ideal ist, aber überhaupt erst eine gemeinsame Plattform ermöglicht.

Das ist ein typisches Merkmal der klassischen Ordnung: Sie versucht nicht, die Welt gerecht zu machen. Sie versucht, sie beherrschbar zu machen. Und sie weiß, dass Staaten nicht plötzlich Engel werden, nur weil man eine Charta unterschreibt. Dennoch kann selbst ein unvollkommenes Regelwerk stabilisierend wirken – solange die Beteiligten grundsätzlich akzeptieren, dass Regeln auch dann gelten, wenn sie gerade stören.

Wenn man das alles auf einen Satz bringen wollte, wäre es dieser: Die klassische internationale Ordnung lebt davon, dass Staaten sich selbst binden. Nicht, weil sie dadurch „besser“ aussehen, sondern weil sie langfristig profitieren. Denn wer Regeln akzeptiert, schafft Vertrauen – und Vertrauen reduziert das Risiko, dass Konflikte unkontrolliert eskalieren.

Genau hier beginnt später das Problem, das wir im nächsten Kapitel sauber auseinandernehmen: Sobald Selbstbindung durch Ausnahmen ersetzt wird, sobald „Regeln“ zu einem flexiblen Begriff werden, der je nach Lage neu interpretiert wird, verschiebt sich das Fundament. Dann geht es nicht mehr um Verträge und Verfahren, sondern um Deutung, Narrative und Macht.

Und genau an dieser Stelle wird aus einer Rechtsordnung schrittweise wieder eine Machtordnung.

Verträge nach dem Zweiten Weltkrieg

Was genau ist eigentlich Völkerrecht? – Eine verständliche Einordnung

Der Begriff „Völkerrecht“ wird heute häufig so verwendet, als handele es sich um eine Art weltweites Gesetzbuch mit klaren Paragraphen, Richtern und sofortigen Konsequenzen. Genau diese Vorstellung führt aber regelmäßig zu Missverständnissen – und zu Enttäuschungen. Denn Völkerrecht funktioniert grundlegend anders als das Recht innerhalb eines Staates.

Mir ging es lange ähnlich wie vielen Lesern: Man hört ständig, etwas sei „völkerrechtswidrig“ oder „vom Völkerrecht gedeckt“, aber was das konkret bedeutet, bleibt oft unklar. Deshalb lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und sich anzuschauen, was Völkerrecht tatsächlich ist – und was eben nicht.

Der wichtigste Punkt zuerst: Es gibt keinen Weltstaat. Und damit gibt es auch keine zentrale Macht, die Völkerrecht automatisch durchsetzt. Kein internationales Polizeikorps, das ausrückt, sobald eine Regel gebrochen wird. Kein globales Gericht, dessen Urteile immer und überall zwangsläufig vollstreckt werden.

Völkerrecht ist deshalb kein Befehlssystem, sondern ein Ordnungsrahmen. Es beruht darauf, dass souveräne Staaten Regeln akzeptieren, weil sie erkannt haben, dass langfristige Stabilität für alle vorteilhafter ist als kurzfristige Willkür. Das mag fragil klingen – und das ist es auch. Aber es ist der Kern der Sache.

Staaten als zentrale Akteure

Im Völkerrecht stehen nicht einzelne Menschen im Mittelpunkt, sondern Staaten. Staaten sind die Rechtssubjekte. Sie schließen Verträge, erkennen Gerichtsbarkeiten an oder lehnen sie ab. Das bedeutet auch: Ein Staat kann sich dem Völkerrecht entziehen, zumindest teilweise – oft mit politischen, wirtschaftlichen oder diplomatischen Folgen, aber nicht automatisch mit unmittelbarer Zwangsgewalt.

Genau hier unterscheidet sich Völkerrecht fundamental vom nationalen Recht. Innerhalb eines Staates kann man sich der Rechtsordnung kaum entziehen, ohne schnell mit Polizei, Gerichten und Sanktionen konfrontiert zu werden. International funktioniert das nur eingeschränkt – und genau deshalb ist Vertrauen so entscheidend.

Die Grundprinzipien des Völkerrechts

Trotz aller Unterschiede gibt es im Völkerrecht einige zentrale Prinzipien, die seit Jahrzehnten als Fundament gelten. Eines der wichtigsten ist die staatliche Souveränität. Jeder Staat gilt zunächst als gleichberechtigt und unabhängig. Kein Staat darf einem anderen einfach vorschreiben, wie er sich innenpolitisch zu organisieren hat.

Eng damit verbunden ist das Gewaltverbot. Militärische Gewalt ist im Grundsatz untersagt. Das klingt selbstverständlich, ist aber historisch gesehen eine enorme Errungenschaft. Über Jahrhunderte war Krieg ein legitimes Mittel der Politik. Das Völkerrecht versucht genau das einzudämmen – nicht perfekt, aber erkennbar.

Ein weiteres Kernprinzip ist die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Auch dieses Prinzip wirkt heute oft brüchig, ist aber zentral für das Verständnis internationaler Ordnung. Ohne dieses Prinzip gäbe es keine klaren Grenzen mehr zwischen legitimer Kritik und faktischer Einflussnahme.


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Ausnahmen, die das System belasten

Natürlich kennt auch das Völkerrecht Ausnahmen. Die wichtigste ist das Recht auf Selbstverteidigung. Wenn ein Staat angegriffen wird, darf er sich verteidigen. Daneben gibt es militärische Maßnahmen mit Mandat der Vereinten Nationen, etwa zur Friedenssicherung oder Konfliktbegrenzung.

Problematisch wird es dort, wo Ausnahmen ausgeweitet oder neu interpretiert werden. Humanitäre Interventionen etwa werden moralisch oft überzeugend begründet, bewegen sich rechtlich aber in einer Grauzone. Je häufiger solche Ausnahmen ohne klare Mandate angewandt werden, desto mehr verschiebt sich der Charakter des Völkerrechts: von einem Regelwerk zu einem Argumentationsbaukasten.

Die Rolle der Vereinten Nationen als rechtlicher Bezugspunkt

Die Vereinten Nationen sind im Völkerrecht kein allmächtiger Akteur, aber ein zentraler Bezugspunkt. Sie bieten Foren, Verfahren und Institutionen, über die Regeln formuliert, Konflikte diskutiert und – zumindest teilweise – rechtlich bewertet werden können. Gerade weil es keinen Weltstaat gibt, sind solche gemeinsamen Strukturen entscheidend.

Wichtig ist dabei zu verstehen: Die UN ersetzen nicht das Völkerrecht, sie strukturieren es. Sie schaffen einen Rahmen, in dem Legitimität sichtbar wird. Wenn militärische Maßnahmen durch UN-Mandate gedeckt sind, gelten sie international als rechtlich besser abgesichert – nicht unbedingt als moralisch überlegen, sondern als formell legitimiert.

Gerichte ohne Zwangsmacht

Zum Völkerrecht gehören auch internationale Gerichte, etwa der Internationale Gerichtshof oder der Internationale Strafgerichtshof. Diese Institutionen spielen eine wichtige Rolle für die Auslegung und Weiterentwicklung des Völkerrechts. Ihre Wirkung hängt jedoch stark davon ab, ob Staaten ihre Zuständigkeit anerkennen.

Auch hier zeigt sich die Grundlogik: Recht entsteht nicht durch bloße Existenz einer Institution, sondern durch Akzeptanz. Ein Gericht kann urteilen – aber ohne Anerkennung bleibt das Urteil politisch, nicht zwingend praktisch wirksam.

Warum das alles trotzdem funktioniert – meist

Angesichts dieser Schwächen stellt sich die berechtigte Frage: Warum hält sich überhaupt irgendjemand an Völkerrecht? Die Antwort ist nüchtern: Weil die Alternative schlechter ist. Staaten wissen, dass ein vollständig regel- und vertragsfreier Raum langfristig unsicherer, teurer und gefährlicher ist als ein unvollkommenes Regelwerk.

Völkerrecht funktioniert nicht, weil es perfekt ist, sondern weil es Erwartungen stabilisiert. Es schafft ein Mindestmaß an Vorhersehbarkeit. Und selbst dort, wo es gebrochen wird, bleibt der Bruch oft erklärungsbedürftig. Allein diese Rechtfertigungsnot ist ein Zeichen dafür, dass Regeln noch wirken.

Für das, was wir später betrachten werden, ist dieser Gedanke zentral: Völkerrecht lebt nicht von moralischer Empörung, sondern von Selbstbindung und Wiedererkennbarkeit. Sobald Staaten beginnen, Regeln nur noch als rhetorisches Instrument zu benutzen, verlieren diese Regeln ihre ordnende Kraft.

Genau an dieser Stelle wird der Übergang zur sogenannten „regelbasierten Weltordnung“ spannend – und problematisch. Denn wenn nicht mehr klar ist, welche Regeln gelten und wer sie definiert, verschiebt sich das Gewicht von Recht zu Deutung. Und was das konkret bedeutet, schauen wir uns im nächsten Kapitel Schritt für Schritt an.

UN-Gebäude in New York

Vom Vertragsrecht zur „regelbasierten Weltordnung“

Wenn man ältere Texte zur Außenpolitik liest, fällt etwas auf: Der Ausdruck „regelbasierte Weltordnung“ spielte lange keine große Rolle. Man sprach über Verträge, Bündnisse, die UN-Charta, über Diplomatie, manchmal auch über „internationale Ordnung“ oder „Völkerrecht“.

Irgendwann jedoch – vor allem in den letzten Jahren – tauchte dieser Begriff immer häufiger auf. Und je häufiger er benutzt wurde, desto mehr wirkte er wie ein Ersatz für etwas, das früher klarer benannt wurde.

Das ist kein kleiner sprachlicher Unterschied. Sprache ist in der Politik nie nur Dekoration. Begriffe sind Werkzeuge. Und wenn ein neuer Begriff plötzlich ständig verwendet wird, lohnt sich ein skeptischer Blick: Was ersetzt er? Was verschiebt er? Und was wird dadurch unklarer, obwohl es eigentlich klar sein müsste?

Denn „regelbasierte Weltordnung“ klingt zunächst positiv. Wer könnte schon gegen Regeln sein? Das Problem ist nur: Während Verträge und Völkerrecht eine Quelle haben, ist bei dieser „regelbasierten Weltordnung“ oft unklar, welche Regeln gemeint sind, wer sie setzt und wie sie eigentlich durchgesetzt werden sollen.

Wann und warum dieser Begriff aufkam

Der Begriff wirkt wie eine moderne Verpackung für etwas, das historisch älter ist: die Idee, dass internationale Beziehungen nicht nur durch rohe Macht, sondern durch anerkannte Regeln gesteuert werden sollen. In der Praxis wird „regelbasiert“ häufig dann verwendet, wenn man eine Ordnung verteidigen will, ohne sich auf ein konkretes Vertragswerk festzulegen.

Das kann mehrere Gründe haben. Ein Grund ist Bequemlichkeit: Es ist leichter, eine „regelbasierte Ordnung“ zu beschwören, als mühsam zu erklären, welche konkreten völkerrechtlichen Normen greifen, welche Ausnahmen existieren, welche Mandate vorliegen und welche nicht. Ein zweiter Grund ist politischer: Der Begriff lässt mehr Spielraum. Wer von „Regeln“ spricht, kann je nach Lage betonen, was gerade passt – ohne sich an einem klaren Text messen lassen zu müssen.

So entsteht etwas, das man als rhetorische Verschiebung bezeichnen könnte: Weg von präzisen Quellen, hin zu einem moralisch klingenden Sammelbegriff. Das macht Debatten schneller – aber es macht sie auch unschärfer. Und in einer Welt, in der es um Krieg, Sanktionen und Interventionen geht, ist Unschärfe kein harmloser Fehler, sondern ein Risiko.

„Regelbasiert“ klingt verbindlich – ist aber oft undefiniert

Der entscheidende Unterschied zwischen Völkerrecht und „regelbasierter Weltordnung“ liegt in der Verankerung. Völkerrecht hat – zumindest im Idealfall – eine nachvollziehbare Grundlage: Verträge, UN-Charta, anerkannte Prinzipien, Gerichtsurteile, internationale Übung. Man kann darüber streiten, wie man das auslegt, aber man weiß, worauf man sich bezieht.

Bei der „regelbasierten Weltordnung“ ist das oft anders. Der Begriff wird selten sauber definiert. Er wird benutzt, als wäre klar, was gemeint ist – und genau dadurch entsteht eine Art sprachliche Nebelzone. Für den normalen Leser, aber oft auch für den politischen Alltag, verschwimmt dann:

  • Geht es um das Völkerrecht?
  • Geht es um westliche Bündnisregeln?
  • Geht es um Werte?
  • Geht es um wirtschaftliche Normen?
  • Oder geht es schlicht um die Ordnung, die gerade von den mächtigen Akteuren bevorzugt wird?

Das Problem ist nicht, dass man eine Ordnung beschreiben will. Das Problem ist, dass der Begriff so flexibel ist, dass er sich im Zweifel immer passend machen lässt. Und damit verliert er genau das, was Regeln eigentlich ausmacht: Verlässlichkeit und Überprüfbarkeit.

Wer definiert diese Regeln?

Hier kommt der Punkt, an dem es wirklich interessant wird – und auch unangenehm. Wenn man behauptet, es gebe eine „regelbasierte Weltordnung“, dann muss man fragen: Wer hat diese Regeln beschlossen? Wo stehen sie? Wer hat sie legitimiert? Und wer entscheidet bei Streit, was „regelkonform“ ist?

In einer klassischen, vertragsbasierten Ordnung ist das zumindest teilweise beantwortbar: Staaten schließen Verträge. Sie treten ihnen bei oder nicht. Die UN-Charta ist ein Referenzpunkt. Gerichte und internationale Institutionen schaffen Interpretationsrahmen. Nicht perfekt, aber immerhin nachvollziehbar.

In einer „regelbasierten Weltordnung“, wie sie häufig im politischen Sprachgebrauch erscheint, verschiebt sich der Schwerpunkt: Regeln wirken plötzlich weniger wie gemeinsam vereinbarte Normen, sondern mehr wie ein Set von Erwartungen, das von bestimmten Akteuren formuliert und durchgesetzt wird. Das kann dann schnell in eine stillschweigende Hierarchie kippen: Manche definieren, was „regelbasiert“ ist – und andere sollen folgen.

Das ist ein grundlegender Unterschied. Denn wenn Regeln nicht mehr gemeinsam beschlossen werden, sondern de facto von einer Seite interpretiert und festgelegt werden, dann wird aus Recht wieder Politik. Und Politik ist im internationalen Raum oft schlicht Macht in höflicher Verpackung.

Der Unterschied zwischen Recht und Narrativ

An dieser Stelle lohnt sich ein klarer Schnitt: Recht ist etwas, das man prüfen kann. Ein Narrativ ist etwas, das man glauben soll. Beides kann sich überschneiden, aber es ist nicht dasselbe.

Wenn jemand sagt: „Das ist völkerrechtswidrig“, kann man – zumindest theoretisch – nachsehen, welche Norm verletzt wurde. Man kann argumentieren, ob eine Ausnahme greift. Man kann Quellen nennen. Das ist mühsam, aber es ist rational überprüfbar.

Wenn jemand sagt: „Das verstößt gegen die regelbasierte Weltordnung“, klingt es ähnlich, ist aber oft viel weniger greifbar. Es schwingt sofort moralischer Druck mit: Wer widerspricht, steht schnell als Regelbrecher, Störenfried oder sogar als Feind der Ordnung da. Aber welche konkrete Regel gebrochen wurde, bleibt häufig im Dunkeln. Und genau das ist gefährlich: Wo die Begründung unscharf ist, kann sie fast alles tragen.

Hier beginnt die Zone, in der viele Debatten kippen. Nicht weil Menschen böse sind, sondern weil Sprache in der politischen Realität oft schneller ist als Recht. Und weil es bequem ist, sich auf „Ordnung“ zu berufen, ohne die konkrete Rechtslage offen zu diskutieren.

Das Problem der Deutungshoheit

Deutungshoheit bedeutet: Wer die Begriffe kontrolliert, kontrolliert oft auch die Diskussion. Wenn „regelbasierte Weltordnung“ zur moralischen Chiffre wird, dann entsteht eine Situation, in der ein Akteur nicht mehr nur handelt, sondern zugleich die Bewertung seines Handelns mitliefert. Das sieht man daran, wie häufig sich politische Kommunikation so anfühlt: Die Handlung wird nicht zuerst rechtlich eingeordnet, sondern sofort moralisch gerahmt. Das Handeln ist „notwendig“, „alternativlos“, „zum Schutz von Freiheit“, „zur Wahrung der Ordnung“. Wer nachfragt, gilt schnell als naiv oder verdächtig.

Dabei wäre genau das Nachfragen der Kern einer stabilen Ordnung: Welche Regeln? Welche Rechtsgrundlage? Welche Zuständigkeit? Welche Konsequenzen, wenn alle so handeln? Diese Fragen sind nicht destruktiv, sondern traditionell das, was man früher als verantwortungsvolle Prüfung verstanden hätte.

Wenn Deutungshoheit aber stärker wird als Rechtsklarheit, verschiebt sich der Maßstab: Dann zählt weniger, ob etwas rechtlich sauber ist, sondern ob es kommunikativ als „regelkonform“ verkauft werden kann. Und wenn eine Ordnung sich nur noch verkaufen lässt, statt sich nachprüfen zu lassen, ist sie in einem schlechten Zustand.

Warum diese Verschiebung so folgenreich ist

Die Verschiebung vom Vertragsrecht zur „regelbasierten“ Rhetorik hat eine Nebenwirkung, die man leicht unterschätzt: Sie verändert die Lernprozesse anderer Staaten. In internationalen Beziehungen wird sehr genau beobachtet, was tatsächlich passiert – nicht nur, was gesagt wird.

Wenn ein Staat oder ein Bündnis von Regeln spricht, diese Regeln aber situativ auslegt, dann lernen andere: Regeln sind flexibel. Oder härter gesagt: Regeln sind das, was die Mächtigen daraus machen. Und wenn das die Lektion ist, entsteht ein Dominoeffekt. Denn dann wird es für alle rational, ebenfalls flexibler zu werden, ebenfalls Narrative zu bauen, ebenfalls rechtliche Grauzonen zu nutzen.

So kann eine Ordnung nicht abrupt zusammenbrechen, sondern langsam ausfransen. Sie verliert Kanten. Sie verliert Berechenbarkeit. Und irgendwann merkt man: Man hat zwar noch die Sprache der Ordnung, aber immer weniger Substanz dahinter.

Dieses Kapitel war im Grunde die Brücke: weg von der alten Idee, dass Ordnung durch Verträge und Verfahren entsteht, hin zu einer modernen Sprache, in der „Regeln“ oft mehr ein Anspruch als eine überprüfbare Grundlage sind.

Die UNO zwischen Anspruch und Realität

80 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Charta zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York herrscht keine Feierlaune, sondern Sorge. Die multilaterale Ordnung, die auf internationaler Zusammenarbeit und der Stärke des Rechts beruht, steht unter massivem Druck. Statt verbindlicher Regeln setzt sich immer häufiger das Recht des Stärkeren durch. Besonders sichtbar wird das im UN-Sicherheitsrat, wo sich die Vetomächte gegenseitig blockieren und zentrale Entscheidungen ausbleiben. Verschärft wird diese Krise durch massive finanzielle Kürzungen, deren Folgen vor allem ärmere Länder treffen. Und doch bleibt die UNO ein unverzichtbarer Ort – der einzige, an dem alle Staaten dieser Welt weiterhin zusammenkommen.

Im folgenden Video wird diese Situation vertieft eingeordnet. In einem Gespräch mit dem Völkerrechtsexperten Stephan Wittich von der Universität Wien wird deutlich, warum die Vereinten Nationen trotz politischer Blockaden und finanzieller Schwächung nicht abgeschrieben werden dürfen. Das Video beleuchtet die Spannungen zwischen Machtpolitik und Rechtsordnung, ordnet die Rolle der Vetomächte ein und erklärt verständlich, weshalb die UNO gerade in Krisenzeiten ihren Wert behält – nicht als perfekte Institution, sondern als letzte gemeinsame Plattform der Weltgemeinschaft.


UNO unter Druck – 80 Jahre Arbeit für Weltfrieden und Menschenrechte | ORF Podcast

Wie Narrative Regeln ersetzen

Wer sich mit der sogenannten regelbasierten Weltordnung beschäftigt, stößt zwangsläufig auf ein weiteres Thema: Propaganda. Denn je unschärfer Begriffe wie „Regeln“, „Werte“ oder „Ordnung“ verwendet werden, desto größer wird die Bedeutung von Deutung und Erzählung.

Der Artikel „Propaganda: Geschichte, Methoden, moderne Formen und wie man sie erkennt“ zeigt, wie genau solche Narrative entstehen, warum sie wirken und weshalb sie gerade in komplexen politischen Fragen so effektiv sind. Er erklärt verständlich, wie Sprache, Wiederholung und moralische Rahmung eingesetzt werden, um Handlungen zu legitimieren, ohne sie juristisch sauber zu begründen. Wer den Völkerrechtsartikel gelesen hat, findet hier das fehlende Bindeglied zwischen Recht, Macht und öffentlicher Wahrnehmung.

Kündigungen, Umgehungen und der schleichende Vertrauensverlust

Ein wichtiger Unterschied wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen: Internationale Ordnung zerbricht selten dadurch, dass Regeln spektakulär gebrochen werden. Viel häufiger geschieht etwas Subtileres. Regeln werden gekündigt, ausgehöhlt oder schlicht umgangen. Das wirkt weniger dramatisch, ist aber langfristig oft zerstörerischer.

Denn ein offener Regelbruch ist sichtbar, angreifbar und erklärungsbedürftig. Eine Kündigung oder Umgehung hingegen kann formal korrekt erscheinen, obwohl sie den Geist der Ordnung unterläuft. Genau hier beginnt der schleichende Vertrauensverlust, der internationale Beziehungen zunehmend prägt.

Der Rückzug aus internationalen Abkommen

In den letzten Jahrzehnten haben sich immer mehr Staaten – insbesondere auch westliche – aus internationalen Abkommen zurückgezogen oder deren Geltung faktisch eingeschränkt. Abrüstungsverträge, Rüstungskontrollabkommen, internationale Gerichtsbarkeiten oder multilaterale Vereinbarungen wurden gekündigt, ausgesetzt oder bewusst geschwächt.

Formal ist das oft zulässig. Verträge enthalten Kündigungsklauseln. Staaten dürfen austreten. Das Problem liegt nicht im Akt der Kündigung selbst, sondern in der Häufung und in der Richtung. Wenn zentrale Pfeiler der Ordnung nach und nach wegfallen, bleibt am Ende zwar formale Souveränität, aber immer weniger gemeinsame Struktur.

Für andere Staaten ist das ein klares Signal: Verbindlichkeit ist optional. Wer stark genug ist, kann sich entziehen. Wer schwach ist, muss hoffen, dass Regeln trotzdem noch gelten.

Umgehung statt offener Konfrontation

Noch problematischer als offene Kündigungen ist die systematische Umgehung bestehender Regeln. Statt klar zu sagen: „Wir halten uns daran nicht mehr“, werden neue Begründungen konstruiert, Ausnahmen ausgeweitet oder bestehende Normen neu interpretiert.

Das geschieht oft technisch, juristisch komplex und für Außenstehende schwer nachvollziehbar. Begriffe wie „präventive Selbstverteidigung“, „erweiterte Sicherheitsinteressen“ oder „neue Bedrohungslagen“ dienen dann dazu, alte Grenzen zu verschieben, ohne sie offiziell aufzuheben.

Der Effekt ist derselbe: Die Regel bleibt auf dem Papier bestehen, verliert aber ihre bindende Kraft. Und genau das ist für eine Ordnung gefährlicher als ein offener Bruch, weil es die Orientierung untergräbt.

Wenn Verfahren zur Nebensache werden

Ein zentrales Element der klassischen Ordnung waren Verfahren. Entscheidungen sollten nicht spontan, sondern innerhalb klarer Prozesse getroffen werden. Mandate, Konsultationen, Abstimmungen – all das sollte sicherstellen, dass Macht nicht willkürlich eingesetzt wird.

In der Praxis zeigt sich jedoch eine zunehmende Geringschätzung solcher Verfahren. Sie gelten als langsam, blockierend oder politisch unpraktisch. Stattdessen wird argumentiert, man müsse „handlungsfähig bleiben“. Das klingt plausibel, verschiebt aber den Maßstab: Nicht mehr die Rechtmäßigkeit steht im Vordergrund, sondern die Geschwindigkeit.

Langfristig führt das zu einer gefährlichen Logik. Wenn Verfahren nur noch dann genutzt werden, wenn sie das gewünschte Ergebnis liefern, verlieren sie ihre legitimierende Funktion. Dann sind sie kein Schutzmechanismus mehr, sondern Kulisse.

Kündigung und Auflösung von Verträgen

Die Erosion gegenseitigen Vertrauens

Internationale Ordnung funktioniert nur, wenn Staaten davon ausgehen können, dass Zusagen eine gewisse Haltbarkeit haben. Vertrauen entsteht nicht durch Sympathie, sondern durch Wiederholbarkeit. Wer sich verlässlich verhält, wird berechenbar – selbst für Gegner.

Genau dieses Vertrauen wird durch Kündigungen, Umgehungen und flexible Interpretationen beschädigt. Nicht unbedingt sofort, aber kumulativ. Jeder einzelne Schritt mag erklärbar sein. In der Summe entsteht jedoch ein Klima, in dem niemand mehr sicher sein kann, ob Regeln morgen noch gelten.

Für kleinere oder schwächere Staaten ist das besonders problematisch. Sie sind stärker auf Regeln angewiesen als auf Macht. Wenn sie erleben, dass selbst zentrale Akteure sich zunehmend aus der Ordnung lösen, bleibt ihnen oft nur die Wahl zwischen Anpassung oder Resignation.

Internationale Politik folgt einer einfachen, aber oft unterschätzten Logik: Verhalten wird kopiert. Nicht moralisch bewertet, sondern funktional analysiert. Staaten beobachten sehr genau, was andere tun – und welche Konsequenzen es hat.

Wenn Kündigungen folgenlos bleiben, werden sie attraktiver. Wenn Regelumgehungen toleriert werden, werden sie zur Option. So entsteht ein Nachahmungseffekt, der die Ordnung nicht abrupt, sondern schrittweise auflöst.

Das Gefährliche daran ist: Niemand muss die Ordnung bewusst zerstören. Es reicht, wenn immer mehr Akteure rational handeln, während sie sich zugleich rhetorisch auf dieselben Regeln berufen. Am Ende bleibt eine Ordnung, die nur noch sprachlich existiert.

Ordnung als Kostenfaktor

Ein weiterer Aspekt spielt dabei eine Rolle: Regeln kosten etwas. Sie kosten Handlungsspielraum, Zeit, manchmal auch politischen Einfluss. Solange alle diese Kosten tragen, lohnt sich die Ordnung. Sobald jedoch einige Akteure beginnen, sich diesen Kosten zu entziehen, geraten andere unter Druck.

Warum sollte man sich selbst beschränken, wenn andere es nicht mehr tun? Diese Frage ist menschlich – und politisch hochwirksam. Sie führt dazu, dass Selbstbindung nicht mehr als Stärke, sondern als Nachteil wahrgenommen wird.

Damit kippt die Logik der Ordnung. Was früher Stabilität schuf, wirkt plötzlich naiv. Und genau an diesem Punkt beginnt die Rückkehr zur Machtlogik – nicht aus Aggression, sondern aus Anpassung.

Dieses Kapitel zeigt damit die strukturelle Ebene der Erosion. Nicht die einzelnen militärischen Einsätze stehen hier im Mittelpunkt, sondern das Umfeld, das sie möglich macht. Kündigungen, Umgehungen und das schwindende Vertrauen bereiten den Boden für genau jene Entwicklungen, die wir im nächsten Schritt konkret betrachtet haben.

Denn wenn Regeln ihre bindende Kraft verlieren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch militärische Gewalt wieder als normales Instrument erscheint. Nicht als Regelbruch, sondern als pragmatische Option. Genau hier setzt das folgende Kapitel an – dort, wo Theorie zur Praxis wird.

Militärische Aktionen ohne klare Mandate

Bisher ging es um Begriffe, Prinzipien und Verschiebungen. Spätestens an diesem Punkt lässt sich das Thema jedoch nicht mehr abstrakt behandeln. Denn eine internationale Ordnung zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern in konkreten Handlungen. Gerade dort, wo militärische Gewalt eingesetzt wird, wird sichtbar, wie ernst Regeln tatsächlich genommen werden.

Dabei geht es hier ausdrücklich nicht um moralische Bewertungen einzelner Konflikte. Es geht auch nicht darum, Schuldige zu benennen oder einfache Antworten zu liefern. Entscheidend ist etwas anderes: Welche Maßstäbe werden angewendet – und gelten sie für alle gleichermaßen?

In den letzten Jahren häufen sich militärische Aktionen, die nicht eindeutig durch ein Mandat der Vereinten Nationen gedeckt sind. Dazu zählen Luftschläge, gezielte Angriffe, verdeckte Operationen oder offene militärische Präsenz auf fremdem Staatsgebiet – oft begründet mit Sicherheitsinteressen, Abschreckung oder dem Schutz bestimmter Werte.

Beispiele wie Einsätze in Syrien oder jüngst auch Aktionen im Zusammenhang mit Venezuela zeigen ein wiederkehrendes Muster: Die rechtliche Grundlage bleibt unscharf, wird verkürzt dargestellt oder ganz ausgeklammert. Stattdessen tritt die politische Begründung in den Vordergrund. Es heißt dann, man habe „keine Wahl gehabt“, man habe „reagieren müssen“, man handele „präventiv“ oder „im Sinne der Stabilität“.

Das Problem liegt nicht darin, dass Staaten ihre Interessen schützen wollen. Das tun sie immer. Das Problem liegt darin, dass der rechtliche Rahmen dabei zunehmend als nachrangig behandelt wird – oder als etwas, das man kommunikativ ersetzen kann, wenn es gerade nicht passt.

Der zentrale Widerspruch: Regeln fordern, Regeln umgehen

An dieser Stelle wird der innere Widerspruch der sogenannten regelbasierten Weltordnung besonders deutlich. Einerseits wird von anderen Staaten mit Nachdruck verlangt, sich an internationale Regeln zu halten. Grenzverletzungen, militärische Eskalationen oder Vertragsbrüche werden scharf kritisiert – oft zu Recht. Andererseits werden eigene militärische Aktionen als Sonderfälle behandelt.

Die Argumentation folgt dabei häufig derselben Logik: Der eigene Regelbruch wird nicht als Regelbruch bezeichnet, sondern als Ausnahme, Notwendigkeit oder besondere Verantwortung. Formal bleibt man rhetorisch auf der Seite der Ordnung, praktisch aber setzt man sich über deren Kernprinzipien hinweg.

Für eine Ordnung ist das hochproblematisch. Denn Regeln leben nicht davon, dass man sie beschwört, sondern davon, dass man sie gerade dann einhält, wenn es unbequem wird. Wer Regeln nur von anderen einfordert, sendet ein klares Signal: Diese Regeln sind verhandelbar – zumindest für diejenigen, die über genug Macht verfügen.

Wer kontrolliert den Kontrolleur?

In einer klassischen Rechtsordnung ist diese Frage klar beantwortet. Macht wird kontrolliert, Entscheidungen sind überprüfbar, Verfahren sind transparent. International ist das schwieriger, aber nicht grundsätzlich unmöglich. UN-Mandate, internationale Gerichte und multilaterale Abstimmungen sind genau dafür gedacht: Macht einzuhegen, nicht zu legitimieren.

Wenn militärische Gewalt jedoch ohne diese Verfahren eingesetzt wird, entsteht ein Vakuum. Wer entscheidet dann, ob ein Einsatz gerechtfertigt war? Wer zieht Konsequenzen, wenn Grenzen überschritten wurden? Und vor allem: Wer setzt diese Konsequenzen durch?

In der Praxis lautet die Antwort oft: niemand. Oder genauer: niemand mit ausreichender Macht. Und genau hier verschiebt sich die Ordnung wieder in Richtung eines Systems, das weniger auf Recht als auf Kräfteverhältnissen beruht.

Die internationale Signalwirkung solcher Aktionen

Internationale Politik ist ein Lernsystem. Staaten beobachten einander sehr genau. Nicht nur offizielle Verlautbarungen, sondern vor allem das tatsächliche Handeln. Wenn militärische Aktionen ohne klare rechtliche Grundlage folgenlos bleiben, entsteht ein Präzedenzfall.

Andere Staaten ziehen daraus ihre Schlüsse. Nicht unbedingt aus Bosheit, sondern aus Rationalität. Wenn Regeln flexibel ausgelegt werden können, wenn Mandate optional sind, wenn Macht faktisch Recht ersetzt, dann ist es für alle Beteiligten logisch, diese Spielregeln zu übernehmen.

Wer das nicht tut, riskiert, im Nachteil zu sein.

So entsteht schrittweise eine neue Normalität: Nicht mehr „Was ist erlaubt?“ steht im Vordergrund, sondern „Was wird toleriert?“. Und Toleranz ist kein stabiles Fundament für Ordnung, sondern ein kurzfristiger Zustand, der sich mit Machtverhältnissen ändert.

Der langfristige Schaden für die Glaubwürdigkeit

Besonders problematisch ist dabei der Vertrauensverlust. Eine Ordnung lebt davon, dass ihre zentralen Akteure als glaubwürdig wahrgenommen werden. Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch moralische Appelle, sondern durch Konsistenz. Wer andere ermahnt, muss selbst besonders sorgfältig handeln.

Wenn aber der Eindruck entsteht, dass Regeln situativ angewandt werden, verliert jede Kritik an anderen Staaten an Gewicht. Sie mag inhaltlich richtig sein, wirkt aber selektiv. Und Selektivität ist der Feind jeder Regelordnung. Denn sie lädt zur Gegenargumentation ein:

„Ihr macht es doch genauso.“

Das Ergebnis ist eine schleichende Erosion. Nicht laut, nicht spektakulär, sondern schrittweise. Die Sprache der Ordnung bleibt erhalten, aber ihr Kern wird ausgehöhlt. Am Ende steht eine Welt, in der viele noch von Regeln sprechen – aber immer weniger bereit sind, sich selbst verbindlich an sie zu halten.

Warum das kein Randthema ist

Man könnte versucht sein, diese Entwicklungen als normale Machtpolitik abzutun. Staaten hätten eben schon immer so gehandelt. Doch das greift zu kurz. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass wir heute offiziell in einer Ordnung leben, die genau dieses Verhalten eigentlich überwinden wollte.

Wenn militärische Gewalt wieder zum akzeptierten Mittel wird, ohne klare rechtliche Einbettung, dann ist das kein bloßer Rückfall, sondern ein strukturelles Problem. Denn es betrifft nicht einzelne Konflikte, sondern die Grundannahme, dass Regeln universell gelten sollen.

Und genau an diesem Punkt stellt sich die unbequeme Frage, die wir im nächsten Kapitel aufgreifen: Was bedeutet das für die Zukunft? Leben wir noch in einer regelgebundenen Ordnung – oder bereits wieder in einer Machtordnung, die nur noch die Sprache der Regeln benutzt?

Prof. Glenn Diesen und Prof. Jeffrey Sachs: Venezuela als Warnsignal

In einem weiteren aktuellen Video diskutiert Glenn Diesen mit dem US-Ökonomen Jeffrey Sachs die jüngsten Ereignisse rund um Venezuela. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die US-amerikanischen Militäraktionen sowie die Berichte über die Entführung von Präsident Nicolás Maduro.

Sachs ordnet diese Vorgänge klar als Teil einer gefährlichen Entwicklung ein, bei der völkerrechtliche Grenzen zunehmend missachtet werden. Gemeinsam thematisieren beide, welche Signalwirkung solche Interventionen für die internationale Ordnung haben und warum wiederholte Rechtsbrüche langfristig das globale Sicherheitssystem untergraben. Das Gespräch ergänzt die hier dargestellten Analysen um eine pointierte, zugleich ruhige Einordnung aus internationaler Perspektive.


Jeffrey Sachs: USA greift Venezuela an und entführt Präsident Maduro | Glenn Diesen

Wenn der Westen selbst zum Präzedenzfall wird

Eine der heikelsten, aber auch notwendigsten Fragen lautet: Was passiert mit einer internationalen Ordnung, wenn gerade diejenigen Staaten, die sich als ihre Hüter verstehen, selbst zu Regelbrechern werden? Diese Frage ist unbequem, weil sie den moralischen Schutzraum verlässt und sich der juristischen Realität stellt.

Dabei geht es nicht um Relativierung fremder Rechtsbrüche. Im Gegenteil. Gerade wer internationale Regeln ernst nimmt, muss sie auch dort benennen, wo sie von der „eigenen Seite“ verletzt wurden. Andernfalls wird Völkerrecht zu einem politischen Instrument – und genau das widerspricht seinem ursprünglichen Zweck.

Der NATO-Einsatz gegen die Bundesrepublik Jugoslawien

Der Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 gilt bis heute als eines der bekanntesten Beispiele für einen militärischen Einsatz westlicher Staaten ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates. Die NATO begründete ihr Vorgehen damals mit humanitären Argumenten und der Notwendigkeit, eine Eskalation im Kosovo zu verhindern.

Völkerrechtlich blieb dieser Einsatz jedoch hochproblematisch. Es lag kein UN-Mandat vor, und das Gewaltverbot der UN-Charta wurde bewusst umgangen. Auch viele westliche Völkerrechtler bezeichneten den Einsatz rückblickend nicht als „legal“, sondern höchstens als politisch motiviert oder moralisch begründet. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Moralische Motive ersetzen kein Recht.

Der Jugoslawien-Einsatz wurde damit zu einem Präzedenzfall. Er zeigte erstmals offen, dass militärische Gewalt auch dann eingesetzt werden kann, wenn die formalen Verfahren blockiert sind – sofern die politische Unterstützung stark genug ist. Genau dieses Signal wirkt bis heute nach.

Syrien: Dauerhafte Präsenz ohne klare rechtliche Grundlage

Auch das militärische Engagement westlicher Staaten in Syrien bewegt sich seit Jahren in einem rechtlich umstrittenen Raum. Luftangriffe, Spezialkräfte und militärische Infrastruktur wurden und werden teilweise ohne Zustimmung der syrischen Regierung und ohne ein eindeutiges Mandat des UN-Sicherheitsrates eingesetzt.

Die Begründungen reichen von Terrorismusbekämpfung über Selbstverteidigung bis hin zu regionaler Stabilisierung. Politisch mögen diese Argumente nachvollziehbar erscheinen, völkerrechtlich bleiben sie jedoch unsauber. Vor allem die dauerhafte militärische Präsenz auf fremdem Staatsgebiet ohne klare Zustimmung oder Mandat stellt das Prinzip der staatlichen Souveränität infrage.

Auch hier zeigt sich das Muster: Der rechtliche Rahmen wird nicht offen negiert, aber durch flexible Interpretation gedehnt. Damit bleibt die Handlung zwar erklärbar, aber rechtlich nicht eindeutig legitimiert.

Aktuelle Entwicklungen rund um Venezuela

Besonders sensibel ist der Blick auf aktuelle Aktionen im Zusammenhang mit Venezuela. Militärische Operationen, verdeckte Aktionen oder direkte Eingriffe gegen staatliche Akteure eines souveränen Staates ohne UN-Mandat bewegen sich völkerrechtlich grundsätzlich in einem sehr engen Rahmen – und überschreiten ihn häufig.

Unabhängig davon, wie man die innenpolitische Situation Venezuelas bewertet: Das Völkerrecht kennt kein allgemeines Recht auf militärische Intervention zur Durchsetzung politischer Ziele oder Regierungswechsel. Eingriffe dieser Art gelten deshalb aus klassischer völkerrechtlicher Perspektive als unzulässig, sofern sie nicht klar durch Selbstverteidigung oder ein UN-Mandat gedeckt sind.

Gerade bei aktuellen Fällen zeigt sich zudem ein weiteres Problem: Die Bewertung erfolgt oft extrem schnell, politisch aufgeladen und ohne saubere rechtliche Einordnung. Das erschwert eine nüchterne Debatte – und verstärkt den Eindruck, dass Recht hier eher kommunikativ flankiert als tatsächlich angewandt wird.

Warum diese Beispiele so wichtig sind

Diese drei Beispiele stehen nicht isoliert. Sie markieren Wendepunkte. Jeder einzelne Fall hat das Verständnis davon verschoben, was als akzeptabel gilt. Nicht, weil plötzlich alle Regeln außer Kraft gesetzt wurden, sondern weil Ausnahmen zur neuen Normalität wurden.

Das Entscheidende ist dabei nicht, ob die Motive jeweils „gut“ oder „schlecht“ waren. Entscheidend ist, dass das Verfahren – also die rechtliche Einbettung – zunehmend zweitrangig wurde. Genau das untergräbt langfristig jede Ordnung, die auf Regeln basiert.

Denn wenn selbst schwere Eingriffe ohne klare Mandate folgenlos bleiben, verliert das Recht seine bindende Wirkung. Andere Akteure beobachten das sehr genau – und ziehen ihre Schlüsse.

Diese Beispiele bilden nur die Spitze eines größeren Eisbergs. Sie zeigen aber bereits, warum die Diskussion über Völkerrecht und regelbasierte Ordnung nicht akademisch ist, sondern hochpraktisch. Jeder Präzedenzfall verändert die Spielregeln – oft dauerhaft.

Weitere völkerrechtlich umstrittene Interventionen

Land (Zielstaat) Offizielle Begründung (kurz) Warum völkerrechtlich umstritten
Venezuela (Operation zur Festnahme von Nicolás Maduro, 2026) Darstellung als „Law-Enforcement“ / Festnahme wegen Drogen- und Terrorismusvorwürfen; teils Sicherheitsargumente Laut zahlreichen Völkerrechtsexperten rechtswidrig: kein UN-Mandat, keine Zustimmung Venezuelas und keine plausible Selbstverteidigungslage nach Art. 51 UN-Charta; zusätzlich problematisch wegen Souveränität und (mutmaßlicher) Immunität eines Staatsoberhaupts
Syrien (Luftschläge 2018 durch USA/UK/FR) Reaktion auf Chemiewaffeneinsatz; Abschreckung, „humanitäre Intervention“ / Schutz von Zivilisten Kein UN-Sicherheitsratsmandat; „humanitäre Intervention“ ist völkerrechtlich hoch umstritten (nicht allgemein als zulässige Ausnahme anerkannt); daher vielfach als Verstoß gegen das Gewaltverbot kritisiert
Libyen (2011) UN-Sicherheitsratsresolution 1973: Schutz der Zivilbevölkerung / Flugverbotszone („Responsibility to Protect“) Der Einstieg war durch ein UN-Mandat gedeckt – kritisiert wird aber, dass Teile der Unterstützung/Operationsführung über die Mandatsgrenzen hinausgingen (Mandatsüberschreitung, faktische Parteinahme/Regimewechsel-Logik)
Pakistan (Drohnenangriffe, 2000er/2010er) Terrorismusbekämpfung / Selbstverteidigung gegen nichtstaatliche Akteure Völkerrechtlich umstritten wegen Verletzung der Souveränität ohne klare Zustimmung bzw. transparenter Rechtsgrundlage; in der Fachliteratur teils als rechtswidrig bewertet (insb. wenn „unwilling or unable“-Argumentation nicht trägt)
Irak (2003) Durchsetzung früherer UN-Resolutionen, angebliche Massenvernichtungswaffen, Terrorismusabwehr / Sicherheitsargumente Überwiegend als illegal bewertet, weil kein neuer ausdrücklicher UN-Sicherheitsratsbeschluss zur Invasion vorlag; zentrale Rechtfertigungen wurden völkerrechtlich als nicht tragfähig kritisiert
Bundesrepublik Jugoslawien / Serbien (Kosovo-Krieg, 1999) Humanitäre Begründung: Verhinderung / Stoppen massiver Menschenrechtsverletzungen, Schutz der Zivilbevölkerung Kein UN-Sicherheitsratsmandat und keine klassische Selbstverteidigungslage; deshalb von vielen Völkerrechtlern als rechtswidrige Gewaltanwendung bewertet („illegal“, teils als „illegal, aber legitim“ beschrieben)
Panama (1989) Schutz von US-Bürgern, Verteidigung der Demokratie/Menschenrechte, „Krieg gegen Drogen“, Schutz der Kanalverträge Breit als Verstoß gegen das Gewaltverbot kritisiert: fehlendes UN-Mandat; die angeführten Gründe gelten völkerrechtlich als unzureichend für eine Invasion; internationale Verurteilungen (u. a. UN-GA/OAS) wurden dokumentiert
Grenada (1983) Schutz von US-Bürgern (u. a. Studenten), Bitte regionaler Partner/Regierungsvertreter, Stabilisierung der Lage Kein UN-Sicherheitsratsmandat; Verstoß gegen Gewaltverbot/territoriale Souveränität – UN-Generalversammlung verurteilte die Intervention als „flagrante Verletzung“ des Völkerrechts

Warum diese Liste nur einige Beispiele enthält

Wer sich ernsthaft mit völkerrechtswidrigen oder völkerrechtlich umstrittenen Einsätzen westlicher Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg beschäftigt, stößt schnell auf ein praktisches Problem: Die Menge ist groß – und sie ist in sich höchst unterschiedlich. Je nach Definition, Zeitraum und Abgrenzung sprechen wir nicht über ein Dutzend Fälle, sondern über mehrere Dutzend, teils sogar über weit über hundert militärische Interventionen, verdeckte Operationen, Luftschläge oder dauerhafte militärische Präsenz auf fremdem Staatsgebiet.

Dazu kommen Einsätze, die formal mit Mandaten begannen, später aber rechtlich überschritten wurden, sowie Konflikte wie etwa die militärischen Handlungen Israels im Gazastreifen (Gaza / Israel), bei denen die völkerrechtliche Bewertung stark umstritten ist und sich je nach Aspekt unterscheidet.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Völkerrecht ist kein einfaches Etikett. „Legal“ oder „illegal“ lässt sich selten pauschal beantworten. Manche Einsätze sind klar ohne UN-Mandat erfolgt, andere berufen sich auf Selbstverteidigung, wieder andere auf humanitäre Gründe oder frühere Resolutionen. Einige werden von der Mehrheit der Völkerrechtler als rechtswidrig eingeordnet, andere bewegen sich in Grauzonen, die selbst unter Experten umstritten sind. Eine vollständige Gesamttabelle würde diese Unterschiede zwangsläufig verwischen – und damit eher Verwirrung stiften als Klarheit schaffen.

Deshalb ist die hier gezeigte Auswahl bewusst begrenzt. Sie soll nicht anklagen, sondern ein Muster sichtbar machen: dass Regeln in der Praxis immer wieder gedehnt, umgangen oder selektiv angewandt wurden – auch von jenen Staaten, die sich selbst als Hüter der internationalen Ordnung verstehen. Wer dieses Muster erkennt, versteht besser, warum Begriffe wie „regelbasierte Weltordnung“ heute so häufig verwendet werden – und warum es zugleich so wichtig ist, sie kritisch zu hinterfragen.

Vom Völkerrecht zur Eskalationslogik: der Spannungsfall

Wer verstehen will, wie schnell eine vermeintlich stabile Ordnung kippen kann, muss sich mit dem sogenannten Spannungsfall befassen. Er beschreibt den Übergangsbereich zwischen Frieden und offenem Krieg – juristisch unscharf, politisch hochgefährlich. In dieser Grauzone werden Regeln gedehnt, Zuständigkeiten verschoben und militärische Maßnahmen vorbereitet, oft ohne formelle Kriegserklärung.

Der Spannungsfall zeigt, wie brüchig eine regelbasierte Weltordnung in der Praxis sein kann, wenn Machtinteressen, Sicherheitslogik und politische Narrative zusammentreffen. Eine vertiefende Einordnung dazu findet sich im verlinkten Artikel.


Aktuelle Umfrage zu einem möglichen Spannungsfall in Deutschland

Wie gut fühlst Du Dich persönlich auf einen möglichen Spannungsfall (z. B. Krisen- oder Kriegszustand) vorbereitet?

Was bedeutet das für die Zukunft? – Leben wir noch in einer Ordnung?

Große Umbrüche erkennt man selten daran, dass etwas plötzlich verschwindet. Meist bleiben die Begriffe erhalten, die Rituale auch, manchmal sogar die Institutionen. Was sich verändert, ist der innere Gehalt. Genau das scheint derzeit bei der internationalen Ordnung zu passieren. Man spricht weiterhin von Regeln, von Recht, von Verantwortung – aber immer häufiger wirkt es so, als würden diese Begriffe nicht mehr tragen, was sie früher getragen haben.

Das ist keine dramatische These, sondern eine Beobachtung. Es gibt keinen klaren Bruch, keinen offiziellen Abschied vom Völkerrecht. Stattdessen erleben wir eine schleichende Verschiebung: Weg von verbindlichen Verfahren, hin zu flexiblen Begründungen. Weg von klaren Mandaten, hin zu politischen Erzählungen. Und gerade weil dieser Prozess so leise verläuft, ist er so schwer greifbar.

Leben wir wieder in einer Machtordnung?

Eine unbequeme Frage drängt sich auf: Haben wir uns faktisch bereits wieder einer Ordnung angenähert, in der Macht entscheidender ist als Recht? Nicht offen, nicht offiziell, aber praktisch?

In einer klassischen Machtordnung gilt nicht, was vereinbart wurde, sondern was durchsetzbar ist. Regeln existieren dann nur noch als Empfehlung oder als Argumentationshilfe. Wer stark genug ist, kann sie dehnen oder ignorieren. Wer schwach ist, wird an sie erinnert. Historisch gesehen ist das kein Ausnahmezustand, sondern eher der Normalfall – mit allen bekannten Folgen.

Der eigentliche Fortschritt des Völkerrechts bestand darin, diesen Normalfall zumindest einzuhegen. Nicht abzuschaffen, aber zu zähmen. Wenn dieser Einhegung nun die Grundlage entzogen wird, kehrt nicht automatisch Chaos ein. Zunächst kehrt etwas anderes zurück: Unsicherheit.

Die paradoxe Konsequenz selektiver Regeln

Besonders paradox ist dabei Folgendes: Je häufiger Regeln selektiv angewendet werden, desto weniger können sie stabilisieren. Wer Regeln nur dann gelten lässt, wenn sie den eigenen Interessen entsprechen, zerstört genau das, was Regeln leisten sollen – nämlich Verlässlichkeit.

Für andere Staaten entsteht dadurch ein Dilemma. Halten sie sich strikt an Regeln, riskieren sie, ausgenutzt zu werden. Passen sie sich der neuen Flexibilität an, tragen sie selbst zur Erosion der Ordnung bei. Beides ist rational – und beides ist langfristig problematisch. So entsteht eine Dynamik, in der Misstrauen zur vernünftigen Haltung wird.

Ordnung lebt von Selbstbegrenzung

Ein oft unterschätzter Punkt ist dieser: Ordnung entsteht nicht dadurch, dass man andere kontrolliert, sondern dadurch, dass man sich selbst begrenzt. Das gilt im Kleinen wie im Großen. Staaten, die bereit sind, sich auch dann an Regeln zu halten, wenn sie gerade unbequem sind, schaffen Vertrauen – selbst bei Gegnern.

Diese Selbstbegrenzung war immer der Kern einer regelgebundenen Ordnung. Sie war nie perfekt, nie vollständig gerecht, aber sie hatte eine klare Richtung. Wenn diese Bereitschaft schwindet, bleibt am Ende nur noch das Recht des Stärkeren – auch wenn es weiterhin in die Sprache der Regeln gekleidet wird.

Die Rolle der Öffentlichkeit: Begriffe ernst nehmen

Ein weiterer Aspekt wird oft übersehen: Auch Öffentlichkeit und Medien spielen eine Rolle. Wenn Begriffe wie „regelbasierte Weltordnung“ unkritisch übernommen werden, ohne nach ihrer konkreten Bedeutung zu fragen, wird Unschärfe normalisiert. Je weniger nachgefragt wird, desto leichter lassen sich politische Entscheidungen moralisch rahmen, statt rechtlich zu begründen.

Dabei wäre genau das Nachfragen ein Zeichen von Mündigkeit: Welche Regel? Welche Rechtsgrundlage? Welches Mandat? Und was folgt daraus, wenn andere Staaten genauso handeln? Diese Fragen sind nicht illoyal, sie sind notwendig. Denn eine Ordnung, die nicht mehr erklärt werden kann, ist keine Ordnung, sondern ein Anspruch.

Am Ende dieses Artikels steht deshalb kein Fazit im klassischen Sinn. Es wäre zu einfach, klare Schuldzuweisungen zu formulieren oder schnelle Lösungen anzubieten. Die Lage ist komplexer – und gerade deshalb ernst.

Vielleicht leben wir nicht mehr in einer klar regelgebundenen Weltordnung. Vielleicht aber auch noch nicht vollständig in einer reinen Machtordnung. Wahrscheinlich befinden wir uns dazwischen – in einer Übergangsphase, in der alte Regeln noch beschworen, aber immer seltener verbindlich gelebt werden.

Die entscheidende Frage ist nicht, wie man diese Phase nennt. Die entscheidende Frage ist, ob man sie überhaupt wahrnimmt. Denn nur wer erkennt, dass Regeln erodieren, kann sich bewusst entscheiden, sie wieder ernst zu nehmen – oder offen zu sagen, dass man sie nicht mehr will.

Beides wäre ehrlicher als der derzeitige Zustand. Denn eine Ordnung, die nur noch behauptet wird, aber nicht mehr bindet, ist keine stabile Grundlage für eine gemeinsame Zukunft. Sie ist ein Versprechen ohne Haftung.

Und genau das sollte uns – unabhängig von politischen Sympathien – nachdenklich machen.

Offener Brief von Prof. Jeffrey Sachs an Bundeskanzler Friedrich Merz

In der Debatte um eine neue Weltordnung wird zunehmend deutlich, dass Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit nicht getrennt gedacht werden können.

Der US-Ökonom Jeffrey Sachs fordert in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz historische Ehrlichkeit und diplomatische Weitsicht statt einseitiger Eskalationslogik, weil eine Sicherheitsarchitektur, die legitime Interessen anderer ignoriert, langfristig Vertrauen und Frieden zerstört. Sachs warnt vor der Normalisierung von Maßnahmen, die völkerrechtliche Standards unterminieren und Europas Rolle als ordnende Kraft infrage stellen. Wer Rechtsbrüche und Eskalationsspiralen hinnimmt, gefährdet nicht nur Stabilität, sondern auch die Grundlage der regelbasierten internationalen Ordnung – ein Punkt, der in den aktuellen Strategiedebatten oft zu kurz kommt.


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Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist der Unterschied zwischen Völkerrecht und einer „regelbasierten Weltordnung“?
    Völkerrecht ist ein historisch gewachsenes, rechtlich verankertes System aus Verträgen, Konventionen und anerkannten Prinzipien, das auf formaler Zustimmung von Staaten beruht. Eine „regelbasierte Weltordnung“ hingegen ist kein klar definiertes Rechtskonzept, sondern ein politischer Begriff. Er wird oft verwendet, um eine gewünschte Ordnung zu beschreiben, ohne exakt zu benennen, auf welche konkreten Rechtsquellen oder Verträge man sich bezieht. Genau diese Unschärfe macht ihn problematisch.
  2. Warum wurde früher weniger von einer regelbasierten Weltordnung gesprochen?
    Weil man sich stärker auf konkrete Rechtsgrundlagen bezog. Internationale Politik argumentierte traditionell mit Verträgen, UN-Resolutionen und völkerrechtlichen Prinzipien. Der Begriff der regelbasierten Weltordnung gewann erst an Bedeutung, als diese klaren Bezüge zunehmend umgangen oder politisch unpraktisch wurden.
  3. Ist Völkerrecht überhaupt verbindlich, wenn es keine Weltpolizei gibt?
    Ja, aber anders als nationales Recht. Völkerrecht wirkt durch Selbstbindung, internationale Erwartungshaltungen, diplomatischen Druck und langfristige Interessen. Es funktioniert nicht durch unmittelbaren Zwang, sondern durch die Einsicht, dass Regelbrüche langfristig Instabilität erzeugen – auch für die Regelbrecher selbst.
  4. Warum halten sich Staaten dann überhaupt an Völkerrecht?
    Weil berechenbare Regeln günstiger sind als permanente Unsicherheit. Selbst mächtige Staaten profitieren davon, wenn andere wissen, woran sie sind. Völkerrecht reduziert Eskalationsrisiken, Missverständnisse und unkontrollierte Reaktionen – zumindest so lange, wie es ernst genommen wird.
  5. Was bedeutet das Gewaltverbot im Völkerrecht genau?
    Das Gewaltverbot untersagt grundsätzlich militärische Gewalt zwischen Staaten. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei Selbstverteidigung oder mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates. Alles, was darüber hinausgeht, ist rechtlich zumindest hoch umstritten.
  6. Warum sind humanitäre Interventionen völkerrechtlich so problematisch?
    Weil sie moralisch plausibel wirken, rechtlich aber kein allgemein anerkanntes Fundament haben. Das Völkerrecht kennt kein generelles Recht, militärisch einzugreifen, um Missstände zu beseitigen. Sobald moralische Motive rechtliche Verfahren ersetzen, wird das Gewaltverbot ausgehöhlt.
  7. War der NATO-Einsatz gegen Jugoslawien völkerrechtswidrig?
    Aus juristischer Sicht ja, weil kein UN-Mandat vorlag und keine klassische Selbstverteidigungssituation bestand. Selbst viele westliche Völkerrechtler bewerten den Einsatz als rechtswidrig, auch wenn er politisch oder moralisch verteidigt wurde.
  8. Warum ist der Jugoslawien-Krieg ein so wichtiger Präzedenzfall?
    Weil er gezeigt hat, dass militärische Gewalt auch ohne Mandat eingesetzt werden kann, wenn die politische Unterstützung groß genug ist. Damit wurde eine Tür geöffnet, durch die später viele weitere Ausnahmen gingen.
  9. Sind alle westlichen Militäreinsätze automatisch illegal?
    Nein. Einige Einsätze sind völkerrechtlich gedeckt, etwa durch klare UN-Mandate oder eindeutige Selbstverteidigungslagen. Das Problem liegt nicht in jeder einzelnen Aktion, sondern in der zunehmenden Bereitschaft, rechtliche Grauzonen zu akzeptieren oder zu ignorieren.
  10. Warum ist die Situation in Syrien völkerrechtlich so umstritten?
    Weil westliche Militäraktionen dort teilweise ohne Zustimmung der syrischen Regierung und ohne UN-Mandat erfolgen. Die angeführten Begründungen bewegen sich rechtlich in Graubereichen und sind international nicht einheitlich anerkannt.
  11. Warum ist der aktuelle Eingriff gegen Venezuela besonders kritisch?
    Weil militärische oder polizeiliche Aktionen gegen einen souveränen Staat ohne UN-Mandat, ohne Zustimmung und ohne klare Selbstverteidigungslage nach klassischem Völkerrecht unzulässig sind. Politische Bewertung der Regierung ersetzt keine rechtliche Grundlage.
  12. Was bedeutet „selektive Anwendung von Regeln“ konkret?
    Es bedeutet, dass Regeln von manchen Akteuren strikt eingefordert werden, während man sich selbst Ausnahmen zugesteht. Dadurch verlieren Regeln ihre universelle Geltung und werden zu Machtinstrumenten.
  13. Warum ist das für andere Staaten ein Problem?
    Weil sie daraus lernen, dass Regeln offenbar verhandelbar sind. Wenn mächtige Staaten sie flexibel auslegen, entsteht für andere der Anreiz, dasselbe zu tun. Das beschleunigt die Erosion der Ordnung.
  14. Ist die regelbasierte Weltordnung also nur ein Vorwand?
    Nicht zwingend. Der Begriff kann sinnvoll sein, wenn er ehrlich auf bestehendes Recht verweist. Problematisch wird er dort, wo er als Ersatz für konkrete Rechtsgrundlagen dient und kritische Nachfragen abwehrt.
  15. Welche Rolle spielen Medien und Öffentlichkeit dabei?
    Eine große. Wenn Begriffe unkritisch übernommen werden, ohne ihre rechtliche Bedeutung zu hinterfragen, entsteht eine Atmosphäre, in der politische Narrative das Recht überlagern. Mündigkeit beginnt mit präzisen Fragen.
  16. Bedeutet Kritik am Westen automatisch Relativierung anderer Rechtsbrüche?
    Nein. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Wer Völkerrecht ernst nimmt, muss es universell anwenden. Selektive Kritik untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechts insgesamt.
  17. Leben wir heute noch in einer regelgebundenen Weltordnung?
    Wahrscheinlich in einer Übergangsphase. Die Sprache der Regeln existiert noch, ihre Verbindlichkeit nimmt jedoch sichtbar ab. Ob daraus eine Rückkehr zur offenen Machtordnung wird, ist noch offen.
  18. Was wäre der ehrlichste Umgang mit dieser Entwicklung?
    Entweder Regeln wieder ernst zu nehmen und sich selbst konsequent an sie zu binden – oder offen zu sagen, dass man eine machtbasierte Ordnung akzeptiert. Alles dazwischen schafft Unsicherheit.
  19. Warum endet der Artikel ohne klares Fazit?
    Weil es keine einfachen Antworten gibt. Die zentrale Aufgabe besteht nicht darin, Schuld zu verteilen, sondern Wahrnehmung zu schärfen. Nur wer erkennt, dass sich etwas verschiebt, kann bewusst entscheiden, wie er damit umgehen will.

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