Das 28. Regime der EU: Der stille Umbau des europäischen Wirtschaftsraums

Im Moment spricht halb Europa über das sogenannte „28. Regime“. Viele fragen sich, was das eigentlich sein soll. Ein neuer Staat? Ein geheimes EU-Projekt? Oder einfach nur ein weiterer Versuch, den Binnenmarkt zu modernisieren? Tatsächlich handelt es sich um ein Konzept, das zwar groß klingt, aber im Kern erst einmal eine zusätzliche Unternehmensform beschreibt, die optional und rein freiwillig sein soll. Der Name „28. Regime“ kommt daher, dass es neben den 27 nationalen Rechtsordnungen ein weiteres Regelwerk gäbe – wie ein zusätzliches Werkzeug in einer bereits vollen Werkzeugkiste.

Die Idee dahinter ist nicht über Nacht entstanden. Schon seit Jahren klagen Start-ups, Investoren und auch manche Mittelständler darüber, dass die EU aus 27 sehr unterschiedlichen Wirtschaftsräumen besteht. Je nachdem, in welchem Land man startet, muss man andere Regeln beachten: andere Gründungsformalitäten, andere Haftungsregeln, andere Vorgaben für Mitarbeiterbeteiligungen oder Kapitalaufnahme. Für internationale Tech-Unternehmen ist das ein Hindernis, für Gründer oft abschreckend. Genau hier wollen die EU-Institutionen ansetzen.


Gesellschaftsthemen der Gegenwart

Was ist das 28. Regime? Eine Einführung in ein komplexes Vorhaben

Im Frühjahr und Sommer 2025 hat die EU-Kommission deshalb eine erste „Konsultation“ durchgeführt. Das ist ein offizielles Verfahren, bei dem Verbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Experten ihre Meinung abgeben können. Diese Konsultation ist abgeschlossen, aber ein fertiger Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die Kommission wertet gerade aus, was die unterschiedlichen Gruppen vorgeschlagen haben. Die politische Zielrichtung ist klar: Anfang 2026 soll ein konkreter Entwurf folgen. Bis dahin handelt es sich also tatsächlich noch um Planungen, allerdings um sehr weit gediehene Planungen.

Getrieben wird das Ganze von mehreren Seiten:

  • zum einen von der EU-Kommission selbst, die seit Jahren versucht, den Binnenmarkt zu vereinheitlichen,
  • zum anderen von Beratern wie Enrico Letta und Mario Draghi, die in ihren Berichten sehr deutlich gesagt haben, dass Europa dringend ein „einheitlicher Wirtschaftsraum“ werden müsse,
  • und nicht zuletzt von Start-up-Verbänden, die eine Art europäische „Super-Rechtsform“ verlangen, oft mit dem Arbeitstitel „EU-Inc“.

Ziel ist ein optionales EU-Regelwerk, das parallel zu den nationalen Unternehmensformen existiert. Unternehmen könnten sich freiwillig dafür entscheiden, ihre Firma unter diesem EU-Regime zu führen. Das soll grenzübergreifende Aktivitäten erleichtern und Europa im internationalen Wettbewerb stärken. Ob das gelingt und welche Risiken dabei entstehen, ist eine andere Frage – die wir in den späteren Kapiteln systematisch beleuchten.

Ein optionales Zusatz-Regelwerk – kein neuer Staat

Das Wichtigste zuerst: Das 28. Regime ist kein neuer EU-Staat. Niemand plant eine heimliche Gründung eines 28. Mitgliedslandes. Es geht schlicht um ein zusätzliches rechtliches Angebot. Wer eine Firma gründet oder betreibt, könnte sich entscheiden, ob er das nach dem Recht seines Heimatlandes macht – oder nach dem neuen EU-Regime. Das ist ähnlich, als würde man zu einem Auto mit 27 verschiedenen Motorvarianten plötzlich noch eine 28. Motoroption hinzufügen. Sie ist vorhanden, wenn man sie möchte, aber niemand wird gezwungen, sie zu wählen.

Die Hoffnung: einheitlichere Prozesse, weniger Bürokratie, schnellere Abläufe und weniger Reibungspunkte zwischen den EU-Ländern. Die Kritik: Ein „Parallelrecht“, das irgendwann stärker werden könnte als die nationalen Systeme.

Warum die EU das plant – und was sie sich davon erhofft

Europa wirkt nach außen wie ein großer Wirtschaftsraum, aber im Inneren funktioniert vieles noch wie ein Flickenteppich. Wer in Frankreich gründet, erlebt ganz andere Verfahren als jemand in Schweden oder Portugal. Für Unternehmen, die europaweit expandieren wollen, bedeutet das: mehr Zeit, mehr Kosten, mehr juristische Unsicherheiten.

Die EU möchte dieses Problem lösen, indem sie ein einziges Regelbuch anbietet, das sofort in allen Mitgliedsstaaten gilt. Keine Übersetzungsprobleme, keine unterschiedlichen Formulare, keine widersprüchlichen Haftungsmodelle mehr. Vor allem die Tech-Branche begrüßt diese Idee, weil sie schneller wachsen und Investoren leichter ins Boot holen könnte.

Hinter all dem steckt aber auch ein größerer Traum: Die EU möchte im globalen Wettbewerb mit den USA und China wieder Boden gutmachen. Beide Länder haben einheitliche Märkte, während Europa oft in sich selbst stecken bleibt. Das 28. Regime soll diese Blockade durchbrechen – zumindest aus Sicht der Befürworter.

Wo das Projekt heute steht – und wohin es sich entwickelt

Aktuell (Stand Ende 2025) befindet sich das 28. Regime noch in der Vorbereitungsphase. Die EU-Kommission hat ihre Konsultation abgeschlossen und bereitet nun einen Gesetzesvorschlag vor. Dieser soll voraussichtlich 2026 veröffentlicht werden. Erst danach beginnt der eigentliche politische Prozess: Verhandlungen, Kritikrunden, Anpassungen, Abstimmungen. Was aber bereits absehbar ist:

  • Die Kommission will ein digitales, EU-weites Unternehmensregister schaffen.
  • Gründungen sollen innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
  • Die Regeln für Kapital, Investoren und Unternehmensführung sollen vereinheitlicht werden.
  • Die Steuerfrage bleibt offiziell ausgeklammert – steht aber wie ein „Schatten“ über dem Projekt, weil sie langfristig kaum zu umgehen ist.

In der heutigen Form ist das 28. Regime also kein fertiges Produkt, sondern ein Bauplan. Aber es ist ein Bauplan, der schon sehr konkrete Umrisse hat und der in den nächsten Jahren eine enorme Bedeutung entwickeln könnte. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt zu verstehen, worum es dabei geht, bevor die Details endgültig festgezurrt werden.

Was würde sich konkret ändern?

Wenn man über das 28. Regime spricht, wirkt vieles auf den ersten Blick abstrakt. „Ein neues EU-Regelwerk für Unternehmen“ klingt groß, aber was heißt das eigentlich im Alltag? Was würde ein Unternehmer anders machen? Was wäre einfacher, was würde wegfallen, und wo entstehen neue Abhängigkeiten? Um diese Fragen verständlich zu beantworten, lohnt sich ein vorsichtiger Blick auf die Bausteine, die sich heute schon abzeichnen – auch wenn das endgültige Gesetz noch nicht vorliegt.

Im Kern dreht sich das 28. Regime um einen einzigen Gedanken: Man gründet eine Firma einmal – und kann dann in allen EU-Ländern arbeiten, ohne überall neue Regeln lernen zu müssen. Genau dafür soll es einheitliche Gründungsverfahren, zentrale digitale Register und klare EU-weite Regeln geben. Doch so einfach diese Idee klingt, so weitreichend sind die Folgen.

Einheitliche Regeln bei Gründung und Verwaltung

Heute ist es so: Wer eine Firma in Deutschland gründet, macht das nach deutschem Recht. Wer in Österreich oder Italien gründet, muss sich an deren Verfahren halten. In jedem Land gibt es eigene Formulare, eigene Fristen, eigene Behörden und oft auch unterschiedliche Anforderungen an Kapital, Geschäftsführung und Haftung.

Das 28. Regime würde diesen Flickenteppich umgehen. Man könnte – unabhängig vom Wohnsitz – eine EU-Unternehmensform wählen und damit automatisch in allen Mitgliedsstaaten gültig sein. Eine Art „europäischer Standard“, der überall gleich funktioniert. Das bedeutet konkret:

  • Eine einzige Satzung statt 27 verschiedenen Varianten.
  • Einheitliche Haftungsregeln.
  • Einheitliche Regeln für die Geschäftsführung.
  • Einheitliche Vorschriften für Transparenz und Buchhaltung.

Das wäre für viele junge Unternehmen ein enormer Vorteil, weil sie nicht mehr alle paar Monate neue juristische Strukturen lernen müssten. Gleichzeitig entsteht damit aber auch ein Parallel-System zu den nationalen Unternehmensformen – und genau hier setzen später einige Kritikpunkte an.

Ein digitales EU-Unternehmensregister

Ein zweiter zentraler Baustein ist die Digitalisierung. Die EU möchte ein zentrales Register schaffen, in dem alle Firmen des 28. Regimes geführt werden – unabhängig davon, wo die Gründer sitzen oder Geschäftstätigkeit betreiben. Das wäre eine große Veränderung, denn heute werden Unternehmen ausschließlich in nationalen Registern geführt. Geplant ist:

  • 100 % digitale Gründung, ohne Notar, ohne Ortsbesuch.
  • Registrierung innerhalb von 24 Stunden.
  • Einheitliche Dokumente, die für alle Länder gelten.
  • Ein EU-weites Suchsystem, das alle Daten einer Firma abrufbar macht.

Man könnte es sich wie eine Art „europäisches Handelsregister“ vorstellen, das technisch viel moderner wäre als viele der heutigen nationalen Systeme. Das hätte Vorteile in Sachen Geschwindigkeit und Transparenz. Gleichzeitig würde es bedeuten, dass die EU eine Rolle übernimmt, die bisher in der Verantwortung einzelner Länder lag. Für Unternehmen wäre das bequem. Für Staaten bedeutet es, dass sie einen Teil ihrer Kontrolle abgeben müssen.

Einheitliche Regeln für Kapital, Investoren und Beteiligungen

Dieser Punkt ist vielen nicht bewusst, ist aber extrem wichtig: Einer der Hauptgründe für das 28. Regime ist die Kapitalfrage. In Europa ist es bisher schwierig, Investoren aus verschiedenen Ländern unter einen Hut zu bringen. Jedes Land hat eigene Regeln für Beteiligungen, für Mitarbeiteraktien, für Start-up-Anteile oder für Wandeldarlehen. Große Investoren aus den USA oder Asien schütteln darüber regelmäßig den Kopf. Das 28. Regime soll damit Schluss machen – zumindest in der Theorie. Geplant ist:

  • einheitliche Regeln, wie Investoren beteiligt werden,
  • vereinfachte Mitarbeiterbeteiligungen (ESOPs),
  • klare und europaweit gültige Kapitalvorgaben,
  • leichterer Zugang zu Risikokapital.

Damit würde Europa für Tech-Firmen attraktiver, die heute oft ins Ausland ausweichen, weil der EU-Markt zu kleinteilig ist. Genau deshalb unterstützen viele Start-up-Verbände dieses Projekt.

Die Kehrseite: Einheitliche Regeln bedeuten immer auch, dass nationale Besonderheiten verschwinden – und damit auch gewisse Schutzmechanismen oder Traditionen. Das wird später bei der Kritik eine Rolle spielen.

Die offene Baustelle: Steuern – offiziell ausgeklammert, praktisch unvermeidbar

Einer der spannendsten Punkte ist die Steuerfrage. Offiziell sagt die EU:

„Steuern bleiben nationale Angelegenheit. Das 28. Regime hat damit nichts zu tun.“

Das klingt beruhigend. Aber in der Praxis sieht es komplizierter aus. Denn wenn Firmen eine EU-Rechtsform wählen und europaweit tätig sind, stellt sich automatisch die Frage: Nach welchem System werden Gewinne und Verluste verteilt? Wer bekommt die Steuern? Und wie verhindert man, dass Firmen das System nutzen, um Steuern zu sparen oder Staaten gegeneinander auszuspielen? Das bedeutet:

Kurzfristig wird das Steuerrecht wahrscheinlich wirklich außen vor bleiben. Langfristig jedoch führt kein Weg daran vorbei, bestimmte Regeln zu harmonisieren – weil sonst das gesamte Modell instabil bleibt. Viele Fachleute sagen deshalb:

Steuern sind nicht im 28. Regime drin, aber sie laufen als Schatten mit – und könnten später als eigener Baustein folgen. Damit wäre das 28. Regime nicht nur eine Unternehmensform, sondern ein Schritt hin zu einem eigenen wirtschaftlichen EU-Raum. Genau das macht viele Beobachter hellhörig – und das wird in den späteren Kapiteln noch eine zentrale Rolle spielen.


The 28th Regime! Von der Leyen debates at WEF Davos 2025 | EU Debates

Die angeblichen Vorteile: Was Befürworter sagen

Wenn man den Befürwortern zuhört, könnte man fast glauben, die EU habe endlich den Stein der Weisen gefunden. In ihren Augen löst das 28. Regime gleich mehrere Probleme auf einmal, die Europa seit Jahren bremsen. Sie sehen darin eine Art „Turbo-Kur“ für den europäischen Wirtschaftsraum – vor allem für junge, schnell wachsende Unternehmen. Und manche sprechen sogar von der ersten echten europäischen Unternehmensform, die diesen Namen verdient.

Damit man versteht, warum die Euphorie so groß ist, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Argumente.

1. Weniger Bürokratie – ein einheitliches Regelbuch für ganz Europa

Der größte Vorteil aus Sicht der Befürworter ist die Entbürokratisierung. Heute muss eine Firma, die in mehreren EU-Ländern arbeiten möchte, jedes Mal ein neues Kapitel an Regeln lernen. Genau das soll das 28. Regime abschaffen. Die Idee dahinter ist charmant: Einmal gründen, einmal Regeln verstehen, und dann in allen Ländern gleich arbeiten können.

Vor allem internationale Start-ups und digitale Unternehmen sollen dadurch Zeit und Geld sparen. Was heute oft Monate dauert, könnte künftig innerhalb weniger Tage funktionieren. Für manche ist das schlicht überfällig.

2. Schnellere Gründungen und ein moderner digitaler Rahmen

Ein weiterer Vorteil ist die Geschwindigkeit. Die EU bewirbt das 28. Regime mit dem Versprechen, dass Gründungen innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollen. Und zwar komplett digital – ohne Notar, ohne Papierstapel, ohne Behördengänge. Befürworter sagen:

„Wenn man in den USA eine Firma innerhalb von wenigen Minuten online registrieren kann, warum sollte das in Europa nicht gehen?“

Das 28. Regime wäre also auch eine Modernisierung des europäischen Verwaltungsapparats. Für viele wirkt das endlich wie ein Anschluss an die heutige Zeit.

3. Europa konkurrenzfähiger machen

Ein weiterer zentraler Punkt ist die globale Konkurrenzfähigkeit. Europa ist wirtschaftlich stark – aber oft schwerfällig. Junge Unternehmen klagen darüber, dass sie viel Zeit verlieren, weil jedes Land andere Regeln hat. In den USA oder China ist das anders: ein Gesetzbuch, ein Markt, ein Wachstumsmodell. Befürworter sagen daher:

„Wir brauchen ein europäisches Gegenstück, sonst verlieren wir im globalen Wettbewerb den Anschluss.“

Das 28. Regime soll helfen, dass europäische Unternehmen schneller wachsen, leichter Investoren finden und im Wettbewerb nicht mehr so stark ausgebremst werden.

4. Erleichterter Zugang zu Kapital und einheitliche Investoren-Regeln

Ein ganz großer Punkt ist die Kapitalfrage. Investoren scheuen den europäischen Flickenteppich. Sie wollen klare Regeln, die überall gelten – und nicht 27 nationale Systeme, die schwer miteinander kombinierbar sind. Mit dem 28. Regime gäbe es:

  • einheitliche Beteiligungsmodelle,
  • einheitliche Mitarbeiteraktien-Programme,
  • klarere Haftungsregeln,
  • und ein Regelwerk, das Investoren kennen und einschätzen können.

Für junge Tech-Unternehmen wäre das ein enormer Vorteil. Viele Befürworter sehen im 28. Regime deshalb eine Art „Turbo für Innovation“. Ob das stimmt, wird man erst sehen. Aber die Hoffnung ist groß.

5. Der Binnenmarkt wird endlich ein echter Binnenmarkt

Ganz einfach gesagt: Der Binnenmarkt existiert zwar auf dem Papier, aber im Alltag arbeiten Firmen oft immer noch wie in 27 kleinen Ländern. Ein einheitliches EU-Unternehmensrecht würde viele dieser Grenzen zumindest im Wirtschaftsbereich auflösen. Für manche ist das der längst fällige Schritt hin zu einem funktionierenden Markt, der seinen Namen verdient.


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Die Risiken und Kritikpunkte: Was Kritiker sagen

So begeistert die Befürworter sind, so skeptisch sind andere. Kritiker sehen im 28. Regime weniger eine Chance, sondern eher ein Risiko – für nationale Standards, für die Demokratie und für die wirtschaftliche Stabilität einzelner Staaten. Einige Beobachter gehen sogar so weit zu sagen, dass das 28. Regime die Machtverhältnisse in Europa dauerhaft verschieben könnte – weg von den Nationalstaaten, hin zu einer schwer kontrollierbaren EU-Ebene.

Um das Bild nicht zu verzerren, fassen wir die wichtigsten Kritikpunkte sachlich und ruhig zusammen.

1. Aushöhlung nationaler Regeln und Schutzstandards

Einer der größten Kritikpunkte lautet: Wenn Unternehmen zwischen dem nationalen Recht und dem 28. Regime wählen können, entsteht ein Wettbewerb der Rechtsordnungen. Unternehmen würden sich möglicherweise für das System entscheiden, das weniger Auflagen, weniger Kosten oder weniger Arbeitnehmerrechte enthält. Die Sorge ist:

  • nationale Standards könnten „unter Druck“ geraten,
  • strengere Regelungen könnten ausgehöhlt werden,
  • und Staaten müssten sich anpassen, um nicht an Attraktivität zu verlieren.

Das ist kein plattes Horrorszenario, sondern eine realistische Konsequenz, wenn zwei Regelwerke nebeneinander bestehen.

2. Weniger demokratische Kontrolle – Entscheidungen wandern nach Brüssel

Ein weiteres großes Thema ist der Demokratieverlust. Wenn Unternehmensregeln zunehmend auf EU-Ebene festgelegt werden, haben nationale Parlamente weniger Einfluss. Das schafft eine größere Distanz zwischen Politik und Bürgern. Kritiker sagen deshalb:

„Das Recht wandert weg von den Menschen, die es betrifft.“

Auch wenn die EU-Institutionen demokratisch legitimiert sind, empfinden viele Bürger sie als schwer erreichbar und noch schwerer kontrollierbar. Ein EU-Rechtsrahmen, der wichtiger wird als nationale Gesetze, verstärkt diesen Effekt.

3. Die Steuerfrage als schwelende Zeitbombe

Offiziell spielt die Steuerfrage beim 28. Regime keine Rolle. Doch Kritiker halten das für Augenwischerei. Denn sobald es eine einheitliche EU-Unternehmensform gibt, stellt sich automatisch die Frage: Wer bekommt die Unternehmenssteuern? Wenn Unternehmen europaweit tätig sind, genügt ein einziges EU-Regime nicht – man braucht auch Regeln zur Verteilung von Gewinnen, Verlusten und Steuerlast. Viele Experten warnen:

„Das 28. Regime könnte ein Einstieg in ein EU-Steuersystem werden.“

Nicht sofort, aber als logische Folge. Und das würde tief in die nationale Souveränität eingreifen. Manche nennen es deshalb eine „Sprungstelle“, über die später schrittweise eine EU-Steuer harmonisiert werden könnte – nicht per Zwang, aber durch „technische Notwendigkeiten“.

4. Gefahr einer Zwei-Klassen-Wirtschaft

Kritiker fürchten, dass das 28. Regime vor allem den großen, international aktiven Unternehmen nützt – während kleine und mittlere Betriebe im nationalen Recht stecken bleiben. Das könnte bedeuten:

  • große Firmen: modern, schnell, digital, EU-Rechtsraum
  • kleine Firmen: altmodischere nationale Regeln, höhere Kosten, mehr Bürokratie

Damit würde sich das Gefälle zwischen Branchen und Unternehmensgrößen weiter vergrößern. Gerade der traditionelle Mittelstand sieht diese Entwicklung kritisch.

5. Ein paralleles System, das irgendwann dominiert

Der vielleicht grundlegendste Vorwurf lautet: Das 28. Regime schafft ein paralleles europäisches Rechtssystem, das irgendwann so attraktiv werden könnte, dass nationale Rechtsordnungen an Bedeutung verlieren. Dann wäre die EU zwar weiterhin kein Staat im klassischen Sinn – aber wirtschaftlich entstünde ein Raum, der sich sehr ähnlich anfühlt. Kritiker sagen daher:

„Das 28. Regime ist nicht nur ein Werkzeug. Es ist ein Machtverschiebungsprojekt.“

Ob das so kommt oder nicht, hängt von vielen Details ab. Aber allein die Möglichkeit macht viele Menschen hellhörig.

Befürworter Kritiker
Einheitliche Regeln in der gesamten EU erleichtern Gründungen und reduzieren Bürokratie. Parallele Rechtsordnung kann nationale Schutzstandards aushöhlen und Staaten unter Druck setzen.
Gründungen sollen digital und innerhalb von 24 Stunden möglich sein – ein moderner EU-Standard. Schnellere Verfahren bedeuten auch weniger Kontrolle und können zu Schlupflöchern führen.
Mehr Attraktivität für Investoren durch einheitliche Beteiligungs- und Kapitalregeln. Große Firmen profitieren stärker als kleine Unternehmen – Gefahr einer Zwei-Klassen-Wirtschaft.
Europa wird global wettbewerbsfähiger und kann sich besser gegenüber USA und China behaupten. Nationale Parlamente verlieren Einfluss, Entscheidungen wandern weiter nach Brüssel.
Der Binnenmarkt wird einfacher: ein Regelwerk statt 27 verschiedener Systeme. Einheitliche Regeln zerstören nationale Unterschiede, die historisch gewachsene Vorteile haben.
Neues EU-Register schafft Transparenz und digitale Effizienz. Zentrales EU-Register bedeutet Machtverschiebung von nationalen Behörden zur EU-Ebene.
Offiziell bleiben Steuern national geregelt – das schafft Planungssicherheit. Kritiker sehen das Steuer-Thema als „Zeitbombe“, weil langfristig ein EU-Steuersystem drohen könnte.
Das System ist freiwillig – niemand wird gezwungen, dieses Regime zu nutzen. „Freiwillig“ kann später de-facto ein Zwang werden, wenn die EU-Form zu attraktiv oder zu dominant wird.

Was bedeutet das für Bürger und kleine Unternehmen?

Das 28. Regime klingt auf den ersten Blick wie ein technisches Thema für Juristen, Start-ups und Politiker. Doch im Alltag kann es durchaus Folgen für ganz normale Menschen haben – nur nicht sofort. Vieles passiert schleichend, im Hintergrund. Wie bei so vielen EU-Projekten merkt man erst Jahre später, was damals eigentlich auf den Weg gebracht wurde. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, was für Bürger, Selbstständige und kleine Firmen wirklich auf dem Spiel steht.

Für den Durchschnittsbürger zunächst kaum spürbar

Für die meisten Menschen wird sich mit dem 28. Regime erst einmal nicht viel verändern. Man geht weiter arbeiten, kauft ein, zahlt seine Steuern, lebt sein Leben. Die neue EU-Unternehmensform betrifft in erster Linie die Firmenwelt, nicht den privaten Alltag. Doch wie so oft gilt: Was heute weit weg wirkt, kann morgen die Rahmenbedingungen verändern.

Wenn große Unternehmen künftig in einem anderen Regelsystem agieren, wirkt sich das irgendwann auch auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und wirtschaftliche Stabilität aus. Aber dieser Effekt baut sich langsam auf – erklärbar, aber nicht unmittelbar sichtbar.

Indirekte Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft

Wo die Veränderungen spürbarer werden, ist die indirekte Ebene. Wenn viele große Unternehmen ins 28. Regime wechseln, kann Folgendes passieren:

  • Nationale Steuereinnahmen verschieben sich: Wenn Firmen in einem EU-Rechtsrahmen agieren, müssen Staaten früher oder später klären, wie Gewinne verteilt werden. Fällt mehr im Ausland an? Fehlen dem Heimatstaat Einnahmen?
  • Arbeits- und Sozialstandards können unter Druck geraten: Wenn nationale Regeln strenger sind als die des EU-Regimes, entsteht schnell ein Wettbewerb: Wer ist attraktiver – die nationale Form oder das EU-Modell?
    Nationale Parlamente haben weniger Einfluss: Wenn wichtige Unternehmensfragen zunehmend auf EU-Ebene geregelt werden, können nationale Gesetzgeber weniger gegensteuern, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

Für Bürger bedeutet das nicht, dass morgen alles anders wird – aber die Richtung der Entwicklung kann spürbare Folgen haben, zum Beispiel für öffentliche Leistungen oder soziale Sicherungssysteme.

Herausforderungen für Selbstständige und kleine Unternehmen

Gerade für kleine Unternehmen ist die Situation kompliziert. Sie bleiben in der Regel im nationalen Recht, weil das 28. Regime eher für größere oder grenzüberschreitend tätige Firmen attraktiv ist. Und genau hier liegt die Gefahr einer Schieflage:

Kleine Unternehmen müssen sich weiterhin mit den nationalen Regeln herumschlagen – mit allen Formularen, Zugangsbarrieren und tradierten Prozessen. Große Unternehmen profitieren vom flexiblen EU-Rechtsrahmen und haben weniger Bürokratie. Ein praktisches Beispiel dafür ist auch beispielsweise das Auswandern oder Tätigkeiten digitaler Nomaden, die häufiger ihren Aufenthaltsort wechseln.

Gleichzeitig können diese großen Firmen stärker wachsen und haben leichtere Bedingungen bei Investoren. Das kann langfristig zu einem strukturellen Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen führen, die das 28. Regime nutzen – und kleinere Firmen könnten das Nachsehen haben. Für viele mittelständische Betriebe ist das ein entscheidender Punkt:

Sie fürchten, dass ein Parallelrecht entsteht, das große Player fördert, während der klassische europäische Mittelstand auf der Strecke bleibt.

Eine vorsichtige Einordnung und die offenen Fragen

Das 28. Regime ist kein fertiges Projekt. Es ist ein Bauplan – aber ein Bauplan, der eine klare Handschrift trägt und den Weg in eine bestimmte Richtung weist. Damit man eine vernünftige Einschätzung bekommt, muss man zwei Dinge verstehen:

Was tatsächlich geplant ist – und was sich als logische Folge daraus ergeben kann.

Realistische Einschätzung der nächsten Jahre

Es gibt keinen Grund für Panik, aber ebenso wenig Grund für naive Gelassenheit. Realistisch betrachtet wird das 28. Regime nicht über Nacht eingeführt. Der politische Prozess ist lang:

  • Entwurf der Kommission (geplant 2026).
  • Diskussion in Parlament und Rat.
  • Anpassungen, Streitpunkte, juristische Feinarbeit.
  • Übergangsfristen für Unternehmen und Staaten.

Bis ein funktionsfähiges System steht, können mehrere Jahre vergehen. Aber gleichzeitig gilt: Der Zug ist bereits in Bewegung. Die Berichte, Stellungnahmen und Konsultationen zeigen deutlich, wohin die Reise gehen soll – auch wenn die Details noch offen sind.

Die entscheidenden offenen Fragen

Es gibt einige Punkte, die aus heutiger Sicht klären müssen, bevor man das Projekt wirklich einschätzen kann:

  1. Wie verhindert man, dass nationale Standards ausgehöhlt werden? Ein EU-Parallelrecht darf nicht dazu führen, dass Unternehmen schwächere Regeln wählen.
  2. Wer legt künftig die Regeln fest – und wie nah ist das noch an den Bürgern? Wenn zu viel nach Brüssel wandert, entsteht ein Demokratiedefizit.
  3. Wie bleibt das System fair für kleine Unternehmen? Ein gutes Regelwerk muss für alle gelten, nicht nur für internationale Konzerne.
  4. Wie geht man mit der Steuerfrage um? Offiziell ist das Thema ausgeklammert.

Praktisch wird es früher oder später kommen – weil das System sonst Widersprüche erzeugt. Diese Fragen entscheiden darüber, ob das 28. Regime ein Fortschritt wird oder eine riskante Verschiebung von Macht und Verantwortung.

Warum man dieses Thema heute verstehen sollte

Viele Themen entwickelt sich leise, im Hintergrund. Aber gerade die leisen Veränderungen sind oft die bedeutendsten. Das 28. Regime ist genau so ein Thema: Es wirkt technisch, fast trocken – doch seine Folgen könnten die wirtschaftliche Struktur Europas über Jahrzehnte beeinflussen. Und deshalb lohnt es sich, früh die Grundlagen zu verstehen:

Nicht aus Angst, sondern aus Klarheit. Nicht, um sich verrückt zu machen, sondern um Entwicklungen zu erkennen, bevor sie unumkehrbar werden.

Das 28. Regime ist weder ein europäisches Wundermittel noch ein Untergangsszenario. Es ist ein Werkzeug – und wie jedes Werkzeug kann es entweder nützen oder Schaden anrichten. In den Händen einer vorausschauenden Politik könnte es die europäische Wirtschaft stärken, Bürokratie reduzieren und jungen Unternehmen den Weg freimachen.

In den Händen einer kurzsichtigen oder machtzentrierten Politik könnte es nationale Strukturen schwächen, demokratische Kontrolle verringern und ein Parallelrecht schaffen, das sich abseits der Bürger entwickelt.

Entscheidend ist also nicht die Idee selbst, sondern wie sie umgesetzt wird. Und genau deshalb ist es wichtig, heute hinzusehen, Fragen zu stellen und die Richtung aufmerksam zu verfolgen. Nur so lässt sich verhindern, dass Europa irgendwann in einen rechtlichen Automatismus rutscht, der niemandem mehr wirklich gehört – außer den Institutionen, die ihn verwalten.

Interessante Quellen zum Thema

  • Industrie- und Handelskammer Chemnitz – „28. Regime: Neuer EU-Rechtsrahmen für Unternehmen“
    Eine übersichtliche deutschsprachige Beschreibung des Projekts: Zielsetzung, betroffene Unternehmensgruppen, Elemente (z. B. Gesellschafts-, Insolvenz-, Steuerrecht) und Hinweis auf die öffentliche Konsultation 2025. Gut geeignet für den Einstieg, um offizielle Sichtweisen und Eckdaten zu erfassen.
  • Startupverband – Politisches Update zum 28th Regime
    Eine Stellungnahme aus der Perspektive der Start-up- und Wachstums-Szene. Hier wird erklärt, warum viele Start-ups das 28. Regime begrüßen, und worauf bei der Umsetzung aus ihrer Sicht geachtet werden sollte (z. B. Rechtsform, digitale Gründung, einheitliche Regeln). Wertvoll, um die Befürworter-Argumente praxisnah zu verstehen.
  • Bitkom – Positionspapier 2025 zum 28th Regime
    Ein Branchenverband für digitale Wirtschaft und Tech, der eine informierte, technologieorientierte Sicht einbringt. Das Papier fasst zusammen, wie ein modernes, digitales EU-Gesellschaftsrecht aussehen könnte — und worauf Firmen gerade achten. Nützlich besonders, wenn man Zukunftsfähigkeit, Digitalisierung und Wettbewerbsvorteile beleuchten will.
  • European Trade Union Institute (ETUI) – Kritik an 28th Regime („not necessary and harmful“)
    Eine kritische Perspektive aus Sicht von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards. Das Papier argumentiert, dass viele Schutzmechanismen ausgehebelt werden könnten — besonders im Arbeits- und Mitbestimmungsbereich. Sehr relevant, wenn man die sozialen und gesellschaftspolitischen Risiken darstellen will.
  • European Parliament – Legal Affairs Committee Studie „Identification of hurdles – 28th Regime“ (2025)
    Eine fundierte, juristische und politische Analyse: Sie untersucht die bestehenden Hindernisse für Unternehmen in der EU und erklärt, wie das 28. Regime helfen könnte — aber auch, welche institutionellen, rechtlichen und politischen Hürden es gibt. Wichtig, um das Projekt im institutionellen Kontext zu verstehen.
  • OECD European Law Blog – „What is the 28th legal regime? Where have I seen it before?“
    Eine knappe, gut lesbare Einführung in die Idee des 28. Regimes aus rechtlicher Sicht. Der Text ordnet das Vorhaben ein in die bisherige EU-Geschichte, zeigt Parallelen zu früheren Versuchen und beleuchtet Chancen und Risiken. Empfehlenswert, wenn man einen freien, juristisch reflektierten Blick sucht.
  • IIEA – Institute of International and European Affairs – Blog
    Eine Analyse aus einer europäischen Think-Tank-Perspektive. Sie beschreibt das vorgeschlagene Konzept, mögliche Varianten der Ausgestaltung und worauf bei der Umsetzung geachtet werden sollte. Hilfreich, wenn man strategische und wirtschaftspolitische Implikationen beleuchten will.
  • Verfassungsblog – Beitrag „The 28th Regime“ (2025)
    Kritische, reflektierte Betrachtung der Pläne: Der Autor schlägt vor, das 28. Regime nicht als starres Gesetzeswerk, sondern als eine Art „Sandbox“ zu denken — also ein Experimentierfeld. Sehr geeignet, um die Gefahr einer halbherzigen Umsetzung oder symbolischen Lösung zu zeigen.

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Häufig gestellte Fragen zum 28. Regime der EU

  1. Was ist das 28. Regime überhaupt?
    Das 28. Regime ist eine geplante, zusätzliche EU-Unternehmensform, die parallel zu den 27 nationalen Rechtsordnungen existieren soll. Es handelt sich nicht um einen neuen Staat, sondern um ein freiwilliges Regelwerk, unter dem Firmen gründen und arbeiten können. Ziel ist ein einheitliches EU-Unternehmensrecht, das überall in der Union gleich funktioniert.
  2. Warum entwickelt die EU dieses neue Unternehmensmodell?
    Die EU möchte ihren Binnenmarkt vereinheitlichen und attraktiver machen. Viele Start-ups und Investoren kritisieren, dass Europa aus 27 verschiedenen Unternehmenswelten besteht. Das führt zu Bürokratie, Kosten und Verzögerungen. Das 28. Regime soll diese Hindernisse abbauen und international mehr Wettbewerbsfähigkeit schaffen.
  3. Gibt es dieses 28. Regime schon?
    Nein. Derzeit (Ende 2025) befindet sich das Projekt noch in der Vorbereitungsphase. Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt und plant für 2026 den ersten konkreten Gesetzesentwurf. Ein fertiges Gesetz existiert noch nicht.
  4. Für wen ist das 28. Regime gedacht?
    In erster Linie für Unternehmen, die europaweit tätig sind oder schnell wachsen wollen: Start-ups, Tech-Firmen, internationale Handelsbetriebe oder Unternehmen, die Investoren aus verschiedenen EU-Ländern benötigen. Kleine, lokal arbeitende Betriebe werden eher im nationalen Recht bleiben.
  5. Wäre das 28. Regime verpflichtend?
    Nein. Es soll ausdrücklich freiwillig sein. Firmen können entweder weiterhin im nationalen Recht gründen oder das 28. Regime wählen. Die Sorge vieler Kritiker ist allerdings, dass das EU-Regime später so attraktiv werden könnte, dass ein de-facto Zwang entsteht.
  6. Wie würde sich die Gründung eines Unternehmens verändern?
    Unter dem 28. Regime soll die Gründung vollständig digital möglich sein – ohne Bürokratie, ohne Notar, innerhalb von 24 Stunden. Das ist ein deutlicher Gegensatz zu den teils schwerfälligen nationalen Verfahren, die Wochen dauern können.
  7. Was ist mit bestehenden Unternehmen? Können die wechseln?
    Ja, nach derzeitigem Konzept sollen Firmen später die Möglichkeit haben, aus dem nationalen Recht in das 28. Regime zu wechseln. Das wäre für wachsende Unternehmen oder internationale Firmen besonders interessant.
  8. Wie wirkt sich das neue EU-Register aus?
    Es soll ein zentrales EU-Handelsregister geben, in dem alle Firmen des 28. Regimes geführt werden. Damit hätte die EU eine direkte Rolle bei der Unternehmensaufsicht – etwas, das bisher ausschließlich in nationalen Zuständigkeiten lag.
  9. Welche Vorteile sehen Befürworter?
    Befürworter argumentieren, dass Europa damit: weniger Bürokratie hätte, schneller gründen könnte, leichter Kapital anzieht, global wettbewerbsfähiger wird und endlich einen wirklich funktionierenden Binnenmarkt erhält. Sie sehen das 28. Regime als große Chance für Innovation und Wachstum.
  10. Welche Risiken sehen Kritiker?
    Kritiker befürchten: Aushöhlung nationaler Arbeits- und Schutzstandards, Demokratieverlust durch Machtverschiebung nach Brüssel, langfristige Steuerharmonisierung durch die Hintertür, einen Wettbewerb zwischen nationalem und EU-Recht und eine Zwei-Klassen-Wirtschaft. Sie sehen im 28. Regime weniger eine Modernisierung als ein politisches Machtprojekt.
  11. Wird das 28. Regime nationale Regeln ersetzen?
    Offiziell nicht. Das nationale Recht bleibt vollständig bestehen. Das EU-Regime ist lediglich eine zusätzliche Option. Kritiker warnen allerdings, dass ein paralleles System mittelfristig dazu führen könnte, dass nationale Regelwerke an Bedeutung verlieren.
  12. Was bedeutet das für kleine und mittelständische Unternehmen?
    Für viele kleine Firmen könnte das 28. Regime kaum relevant sein, weil sie lokal arbeiten und keine internationalen Strukturen benötigen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass große Firmen im EU-Regime langfristig Vorteile genießen, die kleine Betriebe im nationalen System nicht haben. Das könnte das wirtschaftliche Gefälle verstärken.
  13. Was bedeutet das für Bürger, die nichts mit Unternehmen zu tun haben?
    Kurzfristig wenig. Langfristig könnten die Folgen jedoch spürbar werden, z. B. wenn sich Steuereinnahmen verschieben, Arbeitsstandards verändert werden oder nationale Parlamente weniger Gestaltungsmacht haben. Solche Entwicklungen bauen sich langsam auf, können aber den Alltag indirekt beeinflussen.
  14. Steht eine EU-Steuer dahinter?
    Offiziell nein. Die EU betont, dass Steuern nationale Angelegenheit bleiben. Praktisch wird das Thema jedoch zwangsläufig aufkommen, wenn Firmen EU-weit tätig sind und einheitliche Regeln haben. Viele Experten halten eine künftige Harmonisierung für wahrscheinlich.
  15. Was passiert, wenn Unternehmen massenhaft in das EU-Regime wechseln?
    Dann entsteht faktisch ein neuer „wirtschaftlicher Rechtsraum“, der für die EU eigenständig ist. Staaten müssten klären, wie sie mit Steuerausfällen, Kontrollverlusten oder veränderten Machtverhältnissen umgehen. Kritiker warnen davor, dass nationale Systeme dann unter Druck geraten.
  16. Warum ist das Thema so umstritten?
    Weil es sowohl Chancen als auch Risiken bietet – und weil es tief in die Struktur Europas eingreift. Für die einen ist es ein moderner Schritt hin zu einem einheitlichen Markt. Für die anderen ist es ein Gefahrensignal, weil Kompetenzen und Einfluss schrittweise nach Brüssel wandern.
  17. Hat das 28. Regime Einfluss auf den Arbeitsmarkt?
    Sehr wahrscheinlich ja. Wenn Firmen leichter in das EU-Regime wechseln können, stellt sich die Frage, welche Arbeitsrechte dort gelten. Wenn nationale Schutzstandards strenger sind als die des EU-Regimes, entsteht ein Druck nach unten. Das macht Kritiker besonders nervös.
  18. Wie werden Gewinne und Verluste künftig verteilt?
    Das ist eine der spannendsten offenen Fragen. Wenn EU-Unternehmen in mehreren Ländern tätig sind, muss klar geregelt sein, welcher Staat welchen Anteil an den Steuern erhält. Ohne solche Regeln würde das System nicht funktionieren. Die EU muss dieses Thema zwangsläufig irgendwann öffnen.
  19. Ist das 28. Regime ein Schritt Richtung EU-Bundesstaat?
    Nicht offiziell. Aber funktional könnte es ein weiterer Schritt in diese Richtung sein. Es schafft einen neuen Rechtsraum, der parallel zum nationalen Recht existiert – und irgendwann dominante Bedeutung bekommen könnte. Kritiker sehen darin eine „Integration durch die Hintertür“.
  20. Warum sollte man dieses Thema gerade jetzt verstehen?
    Weil die Weichen jetzt gestellt werden. Wenn der Gesetzesentwurf 2026 kommt, wird über den Grundrahmen entschieden. Wer verstehen möchte, wohin sich Europa entwickelt – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich – sollte dieses Thema jetzt im Blick haben. Es ist eines der Projekte, die still wirken, aber langfristig große Folgen haben.

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