Elektronische Rechnungen im Mittelstand: XRechnung, ZUGFeRD und ERP im Überblick

Übersicht zur Pflicht elektronischer Rechnungen

Deutschland hat die E-Rechnung nicht über Nacht erfunden – sie ist Ergebnis jahrelanger Normierungsarbeit (EN 16931), Bundes- und Länderverordnungen (B2G) und nun, über das Wachstumschancengesetz, der schrittweisen Ausweitung in den B2B-Alltag. Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Ausgangslage: Eine „elektronische Rechnung“ ist nur dann eine E-Rechnung, wenn sie strukturiert und maschinenlesbar ist – reine PDF-Anhänge per E-Mail sind nach der Definition keine E-Rechnung mehr. Das klingt technisch, hat aber betriebliche Folgen vom Rechnungseingang über die Buchhaltung bis zur Archivierung.

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